Ethereum Ventures LLC hat Klage gegen Chet Mining LLC , um die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft aufzuheben. Ethereum Ventures hat außerdem Chet Stojanovich verklagt, der laut Kläger alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer von Chet Mining ist. Die Kläger werfen Chet Stojanovich vor, die formalen Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur nicht erfüllt und dadurch eine Unterkapitalisierung des Unternehmens verursacht zu haben.
Unternehmensschleier
Unternehmen bieten gegenüber Einzelpersonen einige Vorteile, da sie steuerliche Vorteile bieten und Einzelpersonen vor persönlicher Haftung schützen. Rechtlich gesehen ist ein Unternehmen eine juristische Person, die verklagt werden kann, Eigentum und Bankkonten besitzt und Verträge abschließen kann trac Da es als eigenständige Person existiert, haftet die Geschäftsführung nicht für die Handlungen des Unternehmens.
Damit eine juristische Person jedoch unabhängig von der Person bestehen kann, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Sie muss sich wie eine separate juristische Person verhalten und separate Bücher führen. Darüber hinaus muss sie die formalen Anforderungen einer Kapitalgesellschaft erfüllen, separate Finanzunterlagen führen und darf Firmen- und Privatvermögen nicht vermischen.
Verstößt eine Person gegen diese Regeln und entsteht dadurch ein Problem, kann die Gegenseite argumentieren, dass die Person die juristische Person darstellt und somit für alle Handlungen der juristischen Person verantwortlich ist. Dies wird als „Durchgriffshaftung“ bezeichnet. In diesem Fall haftet der Beklagte unter anderem für jeden von der juristischen Person unterzeichneten trac
In dem laufenden Rechtsstreit zwischen Ethereum Ventures LLC und Chet Mining behauptet der Kläger, für Mining-Ausrüstung bezahlt zu haben, die nicht geliefert wurde. Darüber hinaus hat der Kläger auch keine Rückerstattung erhalten.
Darüber hinaus verlangt der Kläger vom Beklagten die Erstattung des von ihm gezahlten Betrags sowie den Ersatz des entgangenen Gewinns. Der entgangene Gewinn wird auf etwas mehr als eine Viertelmillion Dollar (272.000 US-Dollar) beziffert.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Partei zur Zahlung der Kosten für die Wiedererlangung entgangener Gewinne im Zusammenhang mit Bergbauausrüstung verpflichtet wurde. Ob der Kläger jedoch mit seiner Klage auf Durchbrechung der Haftungsbeschränkung Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.
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