Ein Kasinobesitzer in der deutschen Hauptstadt importierte nach der jüngsten Wendung der Ereignisse einen Bitcoin Geldautomaten aus Österreich. Das Berliner Kammergericht kippte die Befugnis der BaFin zu den Token, indem es feststellte, dass diese digitalen Token kein Geld seien. Wer an diesen Geldautomaten Geschäfte tätigen wollte, musste vor dem Urteil eine Erlaubnis der BaFin einholen, sonst wäre es strafbar gewesen.
Es bleibt zweifelhaft, ob die Regierung den Betrieb von BTM in Zukunft zulassen wird. Die Zukunft des Geldautomaten hängt davon ab, wie lange das Urteil gültig bleibt. Im Gegensatz zu seinen Nachbarländern hat Deutschland das wachsende Interesse an Krypto-Token nicht schnell angenommen.
Deutschland ist eines der Länder, das Krypto-Token legalisiert hat, ohne Grundsteuern auf ihre Verwendung zu erheben. Gemäß dem Gesetz betrachtet es Bitcoin als Dienstleistung und nicht als Eigentum und ist daher nicht steuerpflichtig. Die vom Anbieter erhobenen Gebühren und andere derartige Zahlungen können jedoch besteuert werden.
Darüber hinaus sind andere Teile der Krypto-Sphäre wie Bergbau und Börsen nicht steuerpflichtig, solange die Börsen unter ihren eigenen eindeutigen Titeln betrieben werden.
Die deutsche Behörde hat kürzlich Bitcoin im Wert von fast 14 Millionen US-Dollar verkauft, die sie zuvor bei einer Untersuchung beschlagnahmt hatte. Der Verkauf wurde als Notverkauf angesehen, der im Allgemeinen für verderbliche Waren verwendet wird, deren Wert im Laufe der Zeit abnimmt, da der Wert dieser Token auch schwankt, wurde er auch als verderblicher Vermögenswert betrachtet.
Die Zukunft dieser BTMs bleibt abzuwarten, aber Kryptowährungen sind und werden sich in der kommenden Zeit weiterentwickeln.