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Alles, was Sie über die EU-MiCA-Verordnung zu Kryptowährungen wissen müssen

TL;DR

  • Der MiCA-Durchsetzungszeitraum beginnt im Juni 2023, nachdem einige verbleibende Verwaltungsformalitäten erledigt sind.
  • Die Vorschriften erlegen Kryptowährungsbörsen, Token-Emittenten und Händlern mehrere Verpflichtungen auf.
  • Nicht fungible Token (NFTs), die Kunst, digitale Sammlungen oder Immobilien repräsentieren, unterliegen nicht der MiCA-Regulierung und sind nicht an die im Text beschriebenen Regeln gebunden.

Am 20. April gab das Europäische Parlament grünes Licht für die Vorschriften der Europäischen Union (EU) zu den Märkten für Krypto-Assets (MiCA) und brachte die Region näher daran, als erste definierte defi für den aufstrebenden Kryptowährungssektor festzulegen. Der Vollstreckungszeitraum soll im Juni 2023 beginnen, nachdem einige verbleibende Verwaltungsformalitäten erledigt sind. Die Regeln werden jedoch erst für 12 bis 18 Monate umgesetzt.

Die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Verwendung von Kryptowährungen zu legalisieren und die damit verbundenen Risiken zu verringern, was einen bedeutenden Schritt zur Bewältigung der Herausforderungen darstellt, die sich aus der zunehmenden Verwendung digitaler Vermögenswerte ergeben. Die Maßnahmen der EU können als Blaupause für andere Rechtsordnungen dienen.

Verständnis der MiCA-Kryptowährungsvorschriften

Die Vorschriften erlegen Kryptowährungsbörsen, Token-Emittenten und Händlern mehrere Verpflichtungen auf. Die MiCA-Regeln basieren auf Transparenz, Offenlegung, Autorisierung und Transaktionsaufsicht.

Neue Token-Verkäufe werden reguliert, und Plattformen müssen die Benutzer über die mit ihren Operationen verbundenen Risiken informieren. Stablecoins wie Tether und der USDC von Circle müssen ausreichende Reserven vorhalten, um Rücknahmeanträge im Falle von Abhebungen in großem Umfang zu erfüllen.

Darüber hinaus wird das tägliche Transaktionsvolumen von Stablecoins, die zu groß werden, auf 200 Millionen Euro (220 Millionen US-Dollar) begrenzt. Plattformen müssen außerdem einen Tagesdurchschnitt von 200 Millionen Euro und 1 Million Transaktionen für Stablecoins, die nicht an den Euro gekoppelt sind, aufrechterhalten.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird befugt sein, einzugreifen und Plattformen zu verbieten, die Anleger nicht schützen oder die Marktintegrität oder Finanzstabilität gefährden. Die MiCA-Vorschriften gehen auch auf Umweltbedenken im Zusammenhang mit Kryptowährungen ein, indem sie Unternehmen dazu verpflichten, ihren Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen digitaler Vermögenswerte offenzulegen.

Eine separate Maßnahme zielt darauf ab, die Anonymität bei Kryptowährungstransfers wie Bitcoin (BTC) und Stablecoins zu verringern. Überweisungen, die die 1.000-Euro-Grenze zwischen Börsen und Self-Custody Wallets überschreiten, sind meldepflichtig.

NFTs: Was ist von der MiCA-Verordnung ausgenommen?

Nicht fungible Token (NFTs), die Kunst, digitale Sammlungen oder Immobilien repräsentieren, unterliegen nicht der MiCA-Regulierung und sind nicht an die im Text beschriebenen Regeln gebunden. NFTs gelten als vertretbar, wenn sie fraktioniert oder in Serie hergestellt werden, und da sie als Zahlungsmittel fungieren können, unterliegen sie Beschränkungen.

Mit ihren Fortschritten liegt die EU vor den USA und Großbritannien, die noch keine gesetzlichen Regelungen für die Kryptoindustrie eingeführt haben. Ein britischer Beamter erklärte am Montag, dass bestimmte Kryptowährungsvorschriften innerhalb eines Jahres erlassen werden könnten.

Sobald die EU-Gesetzgebung in Kraft tritt, werden Kryptounternehmen in der Lage sein, ihre Dienstleistungen mit in einem europäischen Land erworbenen Lizenzen in den Mitgliedsstaaten zu „passieren“.

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Damola Lawrence

Damilola ist eine Krypto-Enthusiastin, Content-Autorin und Journalistin. Wenn er nicht schreibt, verbringt er die meiste Zeit damit, zu lesen und spannende Projekte im Blockchain-Bereich im Auge zu behalten. Er untersucht auch die Auswirkungen von Web3 und Blockchain-Entwicklung, um an der zukünftigen Wirtschaft beteiligt zu sein.

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