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Ein 52-Jähriger wurde in Singapur wegen der Förderung des OneCoin-Kryptobetrugs verurteilt

VonIbiam WayasIbiam Wayas
Lesezeit: 2 Minuten
Gefängnis

Ein Singapurer wurde wegen seiner Beteiligung an einem Schneeballsystem zur Förderung des OneCoin . Er hatte über tausend Menschen zur Teilnahme an dem System bewegt. Laut Polizeiangaben muss er eine Geldstrafe von 100.000 US-Dollar für die Werbung für die Kryptowährung zahlen.

52-Jähriger wegen Werbung für den OneCoin-Kryptobetrug verurteilt

Einem Bericht vom Freitag zufolge heißt der Verurteilte Fok Fook Seng. Der 52-Jährige warb bis Juni 2017 für den Kryptobetrug OneCoin, der vor vier Jahren begann zu begehen. Er nutzte ein Schneeballsystem, um die betrügerische digitale Währung den EinwohnerndentLandes schmackhaft zu machen.

Fok nutzte auch soziale Medien wie Facebook, um das Kryptobetrugssystem OneCoin zu vermarkten. Laut Bericht verwendete er die Seite „OneLife One World Team Singapore“, um die betrügerische Kryptowährung der ahnungslosen Öffentlichkeit anzupreisen. Fok bewarb das System auch auf Veranstaltungen.

Dem Bericht zufolge wurden die Opfer dazu überredet, Online-Kurspakete zu erwerben, die lediglich mit Werbe-Tokens gefüllt waren. Ihnen wurde erzählt, dass diese Tokens zum Schürfen der digitalen Währung OneCoin verwendet würden. Im Rahmen des Betrugs informierte Fok die Teilnehmer außerdem darüber, dass sie Provisionen für Weiterempfehlungen erhalten würden, was eher einem Schneeballsystem ähnelt.

Fok muss eine Geldstrafe von 100.000 Dollar zahlen

Während der gesamten Zeit, in der Fok das Krypto-Betrugssystem OneCoin bewarb, lockte er 1.180 Singapurer zur Teilnahme. Laut Polizeiangaben warb der Verurteilte nicht nur in Singapur, sondern auch in anderen Ländern umdent. Im April 2019 wurde Fok wegentracgegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schneeballsystemen und wegen unzulässigen Multi-Level-Marketings angeklagt.

Nach der Anzeige wurde Fok am 1. Juli wegen der Vermarktung des Kryptobetrugs OneCoin zu einer Geldstrafe von bis zu 100.000 US-Dollar verurteilt. Die Polizei wies zudem darauf hin, dass digitale Währungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind und warnte diedentdavor, mit unregulierten Personen oder Unternehmen, die mit diesen Währungen handeln, in Kontakt zu treten.

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