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US-Berufungsgericht hebt 9-Millionen-Dollar-Klage von Yuga Labs gegen den Künstler Ryder Ripps auf

In diesem Beitrag:

  • Der neunte US-Berufungsgerichtshof hob das Urteil im Markenrechtsstreit von Yuga Labs gegen den Künstler Ryder Ripps und Jeremy Cahen auf, in dem es um 9 Millionen Dollar ging.
  • Das Berufungsgericht befand, dass Yuga nicht nachweisen konnte, dass Verbraucher mit der NFT-Sammlung eines Konkurrenten verwechselt werden könnten, und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.
  • Die Richter bestätigten Yugas Markenpriorität, wiesen aber die Gegenklagen der Beklagten wegen Verletzung des DMCA und des Urheberrechts zurück.

Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk hob ein Urteil auf, das dem NFT- Unternehmen Yuga Labs eine Geldstrafe von neun Millionen US-Dollar auferlegt hatte. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsakte hervor. Das Gericht wies ein Urteil eines Bundesgerichts in einem Urheberrechtsstreit des Unternehmens gegen den Künstler Ryder Ripps und den Unternehmer Jeremy Cahen zurück.

Die Schöpfer der Bored Ape Yacht Club NFT-Kollektion hatten Ripps und Cahen im Jahr 2022 verklagt, weil diese angeblich eine ähnliche Kollektion wie BAYC mit dem Titel „Ryder Ripps Bored Ape Yacht Club“ auf den Markt gebracht hatten. Sie warfen ihnen Markenrechtsverletzung und Cybersquatting vor. 

Yuga Labs argumentierte, dass die RRBAYC NFT-Serie der Beklagten absichtlich darauf abzielte, Käufer zu verwirren und vom Erfolg der Marke Bored Ape zu profitieren.

Das Berufungsgericht des neunten Bezirks entschied, dass der Nachweis der Verbraucherverwirrung nicht ausreichend war

Laut Gerichtsurteil kam das dreiköpfige Richtergremium des Neunten Bundesberufungsgerichts zu dem Schluss, dass Yuga Labs nicht nachweisen konnte, dass die Ryder Ripps Bored Ape Yacht Club NFTs „wahrscheinlich zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen würden“.

US-Berufungsgericht hebt 9-Millionen-Dollar-Klage von Yuga Labs gegen den Künstler Ryder Ripps auf
Auszüge aus den Gerichtsakten der RRBAYC-Sammlung. Quelle: Gerichtsakten der US-Gerichte in Kalifornien

Das Gericht erklärte, Ryder Ripps und Jeremy Cahen verfügten über genügend Beweise, um einen Prozess zu rechtfertigen, der diese Frage vollständig klären könne, und verwies den Fall an ein kalifornisches Bundesgericht zurück.

Das dreiköpfige Richtergremium urteilte, dass die fraglichen NFTs zwar gemäß dem Lanham Act als „Waren“ einzustufen seien und Yuga Labs aufgrund der früheren Verwendung der Bored-Ape -Marken im Geschäftsverkehr die Markenpriorität besitze, die Beweislage hinsichtlich der Verwechslungsgefahr für Verbraucher jedoch ungeklärt sei. Diese Unsicherheit mache ein summarisches Urteil zugunsten von Yuga unangemessen.

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„Da Yuga seine Behauptung einer wahrscheinlichen Verbraucherverwirrung noch nicht bewiesen hat, verweisen wir den Fall zur Hauptverhandlung zurück“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Ein Bundesbezirksgericht in Kalifornien hatte 2023 zugunsten von Yuga Labs entschieden und Ripps und Cahen der Markenrechtsverletzung für schuldig befunden. US-Bezirksrichter John Walter sprach Yuga 1,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu, der später auf 9 Millionen US-Dollar erhöht wurde, nachdem die Beklagten mit ihren auf dem DMCA basierenden Argumenten gegen die Klageabweisung gescheitert waren.

Yuga warf den Beklagten vor, einen nahezudentNamen und dasselbe Bildmaterial der BAYC-Kollektion verwendet zu haben, um ihre NFT-Serie zu bewerben. Das Unternehmen argumentierte, dass das Projekt der Beklagten von Yugas gutem Ruf profitierte und Käufer in die Irre führte, indem es ihnen vorgaukelte, die Kollektion stehe in Verbindung mit dem Original.

Das Berufungsgericht des neunten Bezirks hob zwar die Schadensersatzentscheidung und die Feststellung zum Markenrecht auf, bestätigte aber die Abweisung der Widerklagen von Ripps und Cahen durch das Bezirksgericht. Diese umfassten einen Antrag auf Feststellung, dass Yuga Labs keinen Urheberrechtsschutz an den Bored-Ape-Grafiken besitze, sowie eine Klage nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA).

Das Gremium entschied, dass das Bezirksgericht mit der Zurückweisung der Widerklagen rechtmäßig gehandelt hatte. Es stellte keinen Streitpunkt hinsichtlich der DMCA-Vorwürfe fest und bestätigte die Abweisung der Feststellungsklage mit Rechtskraftwirkung

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Prioritätsentscheidung bezüglich der Marke bestätigt

Obwohl das Berufungsgericht das summarische Urteil wegen Markenrechtsverletzung aufhob, bekräftigte es, dass Yuga Labs als erstes Unternehmen die Markenrechte des Bored Ape Yacht Club im Handel nutzte. Das Gericht wies zudem Argumente zurück, wonach das Unternehmen seine Rechte durch Wertpapierverstöße oder die Übertragung von NFTs ohne Markenrechte verwirkt habe.

Dies stützt Yugas Rechtsauffassung im Vorfeld des Prozesses und wahrt ihre Ansprüche auf Markeneigentum, auch wenn andere Aspekte ihres Falles in Frage stehen.

Ripps verteidigte seine Sammlung als eine Form des künstlerischen Protests und der Satire und beharrte darauf, dass seine NFTs geschaffen wurden, um gegen das anzukämpfen, was er als „rassistische Untertöne“ in Yugas ursprünglicher Bildsprache bezeichnete. 

Dennoch hat Yuga diese Behauptungen zurückgewiesen und erklärt, dass RRBAYC ein kommerzielles Unternehmen sei, das darauf abziele, Verbraucher zu täuschen und vom Erfolg seines Produkts zu profitieren.

Der Fall wurde nun zurückverwiesen, und die zentralen Markenrechtsfragen werden vor einem Bundesgericht in Kalifornien verhandelt. Yuga Labs-Mitbegründer Greg Solano äußerte sich am Mittwoch in einer kurzen Stellungnahme auf X zu dem Urteil.

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