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Die Regulierungsbehörde der VAE für ADGM aktualisiert den Rahmen für digitale Vermögenswerte

In diesem Beitrag:

  • Die Regulierungsbehörde für virtuelle Vermögenswerte der VAE veröffentlicht Änderungen am Rahmenwerk für digitale Vermögenswerte
  • Der neue Rahmen behandelt akzeptierte virtuelle Vermögenswerte und deren Verwahrung
  • Es erweitert den Investitionsumfang von Risikokapitalfonds

Die Finanzdienstleistungsaufsicht (FSRA), die Regulierungsbehörde des Abu Dhabi Global Market (ADGM) mit Sitz in Abu Dhabi, hat Änderungen an ihrem Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte vorgenommen. Die Änderungen treten laut Pressemitteilung sofort in Kraft.

Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgte nach umfassender Einbindung der Industrie und Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Konsultationspapier Nr. 11 aus dem Jahr 2024.

Die Änderungen betreffen die Art und Weise, wie virtuelle Vermögenswerte akzeptiert werden

Die Änderungen beinhalten Anpassungen hinsichtlich der Zulassung virtueller Vermögenswerte im ADGM. Darüber hinaus werden die Kapitalanforderungen und Gebühren für zugelassene Personen und Unternehmen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich virtueller Vermögenswerte ausüben möchten, geändert.

Die Änderungen führen außerdem eine spezifische Produktinterventionsbefugnis in Bezug auf virtuelle Assistenten ein. Sie bekräftigen zudem, dass ADGM die Anwendung des Verbots der Verwendung von Privacy-Token und algorithmischen Stablecoins innerhalb von ADGM nicht zulässt.

Die geänderte Verordnung defi einen virtuellen Vermögenswert als weder von einer Regierung
noch von einer Zentralbank irgendeiner Jurisdiktion ausgegeben oder garantiert, sondern als jemanden, der die oben genannten Funktionen ausschließlich durch Vereinbarung innerhalb der Nutzergemeinschaft des virtuellen Vermögenswerts erfüllt. Dies unterscheidet ihn von Fiatgeld und E-Geld. Er ist auch keine spezifische Anlage, kein an Fiatgeld gebundener Token und kein Spot-Rohstoff.

Beispielsweise ist die neue defieines akzeptierten virtuellen Vermögenswerts ein virtueller Vermögenswert, der die Anforderungen erfüllt, die von der Aufsichtsbehörde gemäß Abschnitt 5A(1)(b)(I) erlassenen Vorschriften festgelegt wurden.

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Dies weicht geringfügig von der vorherigen defiab, die lautete: „ein akzeptierter virtueller Vermögenswert, der nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die Anforderungen an eine autorisierte Person erfüllt, die eine regulierte Tätigkeit im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten ausübt.“

Die Verwahrung virtueller Vermögenswerte kann von Banken durchgeführt werden

Schließlich erweitern die Änderungen den Umfang der Investitionen, in die Risikokapitalfonds investieren dürfen.

Emmanuel Givanakis, Chief Executive Officer der FSRA von ADGM, merkte an, dass diese Änderungen für die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens von Bedeutung seien und das Ergebnis umfassender Konsultationen mit Branchenvertretern seien.

Er erklärt: „Wir haben unseren Rahmen weiter verbessert, um den Marktteilnehmern die notwendige Rechtssicherheit zu bieten und gleichzeitig den sich wandelnden Risiken des Ökosystems digitaler Vermögenswerte zu begegnen. Wir sind überzeugt, dass dies die Position des ADGM als führenden Standort für Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten weiter stärkt und unser Engagement für verantwortungsvolle Innovationen im Finanzdienstleistungssektor unterstreicht.“

ADGM war eine der ersten Regulierungsbehörden weltweit, die 2018 einen Rahmen für virtuelle Vermögenswerte herausgab. Der kürzlich geänderte Rahmen ist das Ergebnis eines im Dezember 2024 versandten Konsultationspapiers.

Die Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (FSRA) des ADGM veröffentlichte das Konsultationspapier Nr. 11 von 2024, in dem sie vorgeschlagene Änderungen ihres Regulierungsrahmens für autorisierte Personen, die regulierte Tätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten im ADGM durchführen, darlegte und um Feedback zu möglichen Änderungen dieses Rahmens bat.

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