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Südkorea erklärt, dass Bitcoin auf Börsen in Strafverfahren beschlagnahmt werden können

VonNoor BazmiNoor Bazmi 2 Minuten Lesezeit
  • Der Oberste Gerichtshof Südkoreas urteilte, dass auf Kryptowährungsbörsen gelagerte Bitcoin als beschlagnahmbares Eigentum gelten.
  • Das Gericht erklärte, dass die Beschlagnahme sowohl materielle Gegenstände als auchtronInformationen umfasse.
  • In diesem Urteil vom Dezember 2025 wurde die Argumentation von Herrn A zurückgewiesen, dass seine 55,6 Bitcoin (413.000 US-Dollar) in einem Geldwäschefall nicht beschlagnahmt werden könnten.

Südkoreas oberstes Gericht entschied, dass Ermittler Bitcoin im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen auf Kryptowährungsplattformen gespeicherte beschlagnahmen dürfen. Damit endete ein Rechtsstreit, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob digitales Geld als etwas gilt, das beschlagnahmt werden kann.

Der Oberste Gerichtshof wies die Berufung einer Person zurück , die in einen Geldwäschefall verwickelt war und argumentierte, dass Bitcoin das auf einer Börse gehalten wird, kein physischer Gegenstand sei und daher nicht beschlagnahmt werden könne.

Der Fall begann , als die Polizei im Zuge ihrer Ermittlungen 55,6 Bitcoin von einem Börsenkonto beschlagnahmte. Die Kryptowährung hatte zum Zeitpunkt der Beschlagnahme einen Wert von rund 600 Millionen koreanischen Won, umgerechnet etwa 413.000 US-Dollar . Das Konto gehörte einer Person, die lediglich als Herr A. bezeichnet wird.

Herr A. wehrte sich gegen die Beschlagnahme. Er erklärte, das Strafprozessrecht des Landes erlaube der Polizei lediglich die Sicherstellung „physischer Gegenstände“ als Beweismittel oder zur Einziehung. Da Bitcoin ausschließlich als digitale Daten existiere, falle es seiner Ansicht nach nicht unter Artikel 106 des Gesetzes.

Ein untergeordnetes Gericht in Seoul wies seine Klage mit der Begründung ab , die Beschlagnahme sei rechtmäßig gewesen. Daraufhin legte Herr A im vergangenen Dezember Berufung beim Obersten Gerichtshof ein

Die obersten Richter des Landes gaben der Staatsanwaltschaft Recht. Sie erklärten, das Strafrecht umfasse sowohl physische Gegenstände als auchtronInformationen.

„Gemäß der Strafprozessordnung umfassen die Beschlagnahmegegenstände sowohl materielle Gegenstände als auch elektronischetron“, erklärte das Gericht. Es erläuterte, dass Bitcoin „als elektronischestronTokendentverwaltet, gehandelt und funktioniert, hinsichtlich seines wirtschaftlichen Wertes weitgehend kontrolliert werden kann.“

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Bitcoin die Kriterien für einen Vermögenswert erfüllt, der von Ermittlern beschlagnahmt werden kann. „Die in diesem Fall getroffene Entscheidung, Bitcoin von Herrn A., unter dem Namen der von einer Kryptobörse verwaltet wurde, zu beschlagnahmen, ist rechtmäßig, und die Entscheidung des Untergerichts, den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abzuweisen , ist fehlerfrei “, hieß es in der Urteilsbegründung.

Frühere Urteile erkannten bitcoin als Eigentum an

Es ist nicht das erste Mal, dass sich koreanische Gerichte mit Kryptowährungen befassen. Bereits 2018 urteilte der Oberste Gerichtshof , dass Bitcoin immaterielles Vermögen mit realem wirtschaftlichem Wert darstellt und somit bei illegalem Erwerb beschlagnahmt werden kann . Im selben Jahr begannen Gerichte auch , Kryptowährungen in Scheidungsverfahren als teilbares Vermögen zu behandeln. Bis 2021 wurde Bitcoin als virtuelles Vermögen mit wirtschaftlichem Wert im Sinne des Strafrechts eingestuft. von Richtern eindeutig

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die südkoreanischen Behörden ihre Maßnahmen gegen Kryptokriminalität. Mehrere Fälle von Kryptowährungsbetrug und Geldwäsche sorgten für Schlagzeilen. Wie Cryptopolitan, wurde ein Betreiber einer Kryptobörse zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er versucht hatte, Militärgeheimnisse an Nordkorea gegen Bitcoin.

Südkorea ist damit nicht allein

Im vergangenen Monat verabschiedete Großbritannien ein Gesetz, das digitale Vermögenswerte offiziell als Eigentum anerkennt und ihnen damit den gleichen Rechtsstatus wie Häusern, Autos und anderen traditionellen Vermögenswerten verleiht. Das Gesetz basiert auf Empfehlungen der Rechtskommission von England und Wales und soll Gerichten die Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit Diebstahl, Erbschaft und Insolvenz erleichtern.

Etay Katz, Leiterin des Digital Assets Teams der Anwaltskanzlei Ashurst, bezeichnete das britische Gesetz gegenüber Decrypt als „eine willkommene und zeitgemäße gesetzliche Anerkennung der grundlegenden Eigentumsqualität von Krypto-Assets“.

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Noor Bazmi

Noor Bazmi

Noor Bazmi ist Mitglied des Cryptopolitan -Nachrichtenteams und hat einen Abschluss in Medienwissenschaften. Sie berichtet über Blockchain, Kryptowährungen, künstliche Intelligenz, Big Tech, den Markt für Elektrofahrzeuge, die Weltwirtschaft und politische Kurswechsel. Um ein internationales Publikum zu erreichen, absolviert sie derzeit ein Marketingstudium.

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