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Die SEC erklärt, dass Meme-Coins keine Wertpapiere seien, weil sie nutzlos seien

VonJai HamidJai Hamid
3 Minuten Lesezeit
  • Die SEC erklärt, dass Meme-Coins keine Wertpapiere seien, da sie keinen realen Nutzen hätten, keine Einnahmen generierten und lediglich auf Hype basierende Sammlerstücke seien.

  • Meme-Coins bestehen den Howey-Test nicht, was bedeutet, dass sie keine Investitionen in ein Unternehmen darstellen und nicht auf ein Team angewiesen sind, um Gewinne zu erzielen.

  • Kein Schutz durch die SEC – wenn Sie mit Meme-Coins Geld verlieren, sind Sie selbst dafür verantwortlich. Die Behörde greift nicht ein.

Die US-Börsenaufsicht SEC hat offiziell entschieden, dass Meme-Coins keine Wertpapiere sind. Diese digitalen Vermögenswerte hätten keine reale Funktion, Rendite oder wirtschaftlichen Schutz. Die Entscheidung, die am Donnerstag von der Abteilung für Unternehmensfinanzierung bekannt gegeben wurde, stellt klar, dass Transaktionen mit Meme-Coins nicht nach US-amerikanischem Wertpapierrecht registriert werden müssen.

Laut SEC sind Meme-Coins „Sammlerstücke“ und werden typischerweise zu „Unterhaltungs-, Sozial- und Kulturzwecken“ gekauft. Sie gewähren keine Eigentumsanteile, Dividenden oder Rechte an zukünftigen Gewinnen, und ihr Wert wird allein durch Marktnachfrage und Spekulation bestimmt.

Aus diesem Grund sind Anleger dieser Vermögenswerte nicht durch die US-amerikanischen Wertpapiergesetze geschützt, und jeder, der damit handelt, tut dies auf eigenes Risiko. Die SEC erklärte dazu:

„Daher müssen Personen, die am Angebot und Verkauf von Meme-Münzen teilnehmen, ihre Transaktionen nicht gemäß dem Securities Act von 1933 („Securities Act“) bei der Kommission registrieren und fallen auch nicht unter eine der Ausnahmen von der Registrierungspflicht des Securities Act. Folglich sind weder Käufer noch Inhaber von Meme-Münzen durch die US-amerikanischen Wertpapiergesetze geschützt.“

Meme-Münzen bestehen den Howey-Test nicht

Die SEC prüft anhand des Howey-Tests, ob ein Vermögenswert als Wertpapier gilt. Dieser Test geht auf den Fall SEC gegen WJ Howey Co. zurück. Er berücksichtigt, ob eine Transaktion eine Geldanlage in ein gemeinsames Unternehmen mit der Erwartung eines Gewinns aus den Leistungen anderer beinhaltet.

Die SEC kam in diesem Fall zu dem Schluss, dass Meme-Coins diese Bedingungen aus zwei Gründen nicht erfüllen. Erstens investieren die Käufer nicht in ein gemeinsames Unternehmen, in dem ihre Gelder von Initiatoren oder Entwicklern zur Gewinnerzielung verwaltet werden, so die SEC.

Zweitens, so die SEC, stammen alle Gewinne aus Meme-Coins aus spekulativem Handel und nicht aus den Bemühungen eines Unternehmens oder Managementteams. Die Behörde erklärte, dass die Anbieter von Meme-Coins keine „unternehmerischen oder Management-Aktivitäten“ unternehmen, die den Wert dieser Token direkt beeinflussen würden.

Darüber hinaus verwies die SEC auf die Abschnitte 2(a)(1) des Securities Act und 3(a)(10) des Securities Exchange Act von 1934, in denen der Begriff „Wertpapier“ defiund verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen und Schuldverschreibungen aufgeführt werden.

„Anders ausgedrückt: Eine Meme-Münze ist an sich kein Wertpapier. Die genannten Gesetzesabschnitte legen jedoch fest, dass „Investitionsverträgetractractractractractractractractractractractractractractractractracim Fall SEC gegen WJ Howey Co. festgelegten Kriteriums erklärte die SEC in ihrer Stellungnahme vom Donnerstag.

Da die SEC Meme-Coins nicht als Wertpapiere anerkennt, sind Käufer, Verkäufer und Händler dieser Coins nicht durch die bundesstaatlichen Wertpapiergesetze geschützt. Das bedeutet, dass Anleger im Falle von Verlusten durch Markteinbrüche oder gescheiterte Projekte nicht auf die Unterstützung der Behörde zählen können.

Die SEC warnte jedoch auch davor, dass ihre Entscheidung Meme-Coin-Projekten keine Straffreiheit gewährt. Obwohl diese Token nicht als Wertpapiere gelten, können betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrem Verkauf oder ihrer Werbung weiterhin nach anderen Bundes- und Landesgesetzen verfolgt werden. Die Behörde stellte klar:

„Betrügerisches Verhalten im Zusammenhang mit dem Anbieten und Verkauf von Meme-Münzen kann Gegenstand von Durchsetzungsmaßnahmen oder Strafverfolgung durch andere Bundes- oder Landesbehörden gemäß anderen Bundes- und Landesgesetzen sein.“

Seit Howey haben Bundesgerichte klargestellt, dass Howeys Anforderung der „Bemühungen anderer“ erfüllt ist, wenn „die Bemühungen anderer Personen als des Investors unbestreitbar bedeutend sind, jene wesentlichen Managementbemühungen, die über Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens entscheiden“, so die SEC.

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