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Die SEC legt nach und drängt den Richter, die Coinbase-Klage aufrechtzuerhalten

VonDamilola LawrenceDamilola Lawrence
Lesezeit: 2 Minuten,
Die SEC legt nach und drängt den Richter, die Coinbase-Klage aufrechtzuerhalten

Die SEC legt nach und drängt den Richter, die Coinbase-Klage aufrechtzuerhalten

  • Die SEC hat einen Bundesrichter gebeten, den Antrag von Coinbase auf Abweisung einer Klage abzulehnen, und argumentiert, dass die Kryptowährungsbörse ohne ordnungsgemäße Registrierung als nationale Wertpapierbörse, Broker und Clearingstelle agiert habe.
  • Coinbase hatte beantragt, die Klage abzuweisen, und argumentierte, dass die von ihr angebotenen digitalen Vermögenswerte und Dienstleistungen nicht als Wertpapiere gelten und somit nicht in die Zuständigkeit der SEC fallen.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat in ihrem laufenden Verfahren gegen Coinbase Global keinerlei Anzeichen gezeigt, nachzugeben. Am Dienstag beantragte die SEC bei einem Bundesrichter, Coinbases Antrag auf Klageabweisung zurückzuweisen. Die Aufsichtsbehörde argumentierte zudem, dass die Kryptobörse illegal als nationale Wertpapierbörse, Broker und Clearingstelle agiert habe, ohne sich bei der SEC zu registrieren.

In ihrer Ablehnung des Antrags von Coinbase auf Abweisung der Klage berief sich die SEC auf ein kürzlich ergangenes Urteil im Fall Terraform Labs. Diese Entscheidung widerlegte die frühere Argumentation des Gerichts im Fall Ripple Labs. Der Fall Ripple wurde in der Kryptoindustrie weithin als wegweisender Sieg gefeiert. Die Bezugnahme der SEC auf das Urteil im Fall Terraform Labs wirft Bedenken hinsichtlich der Stabilität des Ripple Urteils auf.

Rechtlichedentund der Aufgabenbereich der SEC

Coinbase argumentierte, dass die von ihr gehandelten Vermögenswerte und Dienstleistungen nicht als Wertpapiere gelten und die SEC daher nicht zuständig sei, gegen sie zu klagen. Die SEC hielt dem entgegen, dass Coinbase – mit Ausnahme der Wallet-Anwendung – sehr wohl als Börse, Broker und Clearingstelle fungierte. Der Rechtsstreit dreht sich somit im Wesentlichen um die Frage, ob Coinbase Transaktionen mittracund damit Wertpapieren durchgeführt hat. Die SEC ist der Ansicht, dass dies der Fall war.

Darüber hinaus wirft die entschiedene Haltung der SEC weitreichendere Fragen für die Kryptowährungsbranche auf. Unter dem Vorsitz von Gary Gensler vertritt die SEC die Auffassung, dass die meisten Kryptowährungen unter den Begriff der Wertpapiere fallen und somit den Anlegerschutzbestimmungen unterliegen. Coinbase hingegen argumentiert, dass viele digitale Vermögenswerte nicht als Wertpapiere gelten und daher nicht der Zuständigkeit der SEC unterliegen sollten.

Dieser andauernde Rechtsstreit wird nicht nur von den direkt Beteiligten, sondern auch von der gesamten Kryptoindustrie aufmerksam verfolgt. Sein Ausgang wird die rechtliche Stellung von Kryptowährungen maßgeblich beeinflussen und könnte die regulatorischen Praktiken der kommenden Jahre prägen.

Während die SEC in diesem Fall weiterhin hartnäckig bleibt, wird immer deutlicher, dass die Kommission in ihren Durchsetzungsmaßnahmen nicht nachlassen wird. Die SEC argumentiert, sie handle im Rahmen ihrer Befugnisse, Coinbase hingegen wirft der Regulierungsbehörde vor, ihre Zuständigkeit überschritten zu haben. Folglich wird das Urteil des Gerichts einen Wendepunkt für die defider Befugnisse der SEC in Bezug auf Krypto-Assets darstellen.

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Haftungsausschluss. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Cryptopolitan/ übernimmt keine Haftung für Investitionen, die auf Grundlage der Informationen auf dieser Seite getätigt werden. Wirtronempfehlen dringend, vor jeder Anlageentscheidung eigene Recherchen durchzuführendent oder einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren

Damilola Lawrence

Damilola Lawrence

Damilola Lawrence berichtet seit über fünf Jahren über Kryptomärkte und Technologie. Zuvor veröffentlichte er Krypto-Analysen und -Einblicke in TheShibMagazine, CryptoMode, Qweens Magazine und die Recording Academy, bevor er zu Web3 wechselte. Bei Cryptopolitanist er Spezialist für Kryptopreisprognosen. Nach seinem Bachelor-Abschluss absolvierte er ein Masterstudium in IT-Cybersicherheit an der Maria-Curie-Skłodowska-Universität.

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