Ein Bundesrichter in New York wies am 7. November eine Urheberrechtsklage gegen OpenAI, das Unternehmen für künstliche Intelligenz hinter ChatGPT, ab.
Raw Story und AlterNet warfen OpenAI vor, ohne Erlaubnis Material aus ihren Artikeln zum Trainieren ihres großen Sprachmodells (LLM) verwendet zu haben, doch der Richter wies ihre Klagen mit der Begründung ab, es gebe keinen Beweis für einen Schaden.
OpenAI argumentiert, dass kein Schaden im Sinne von Artikel III vorliegt
OpenAI verteidigte sich mit der Behauptung, die Klage begründe keinen zulässigen Anspruch auf Rechtsschutz gemäß Artikel III der Verfassung, da den Klägern kein konkreter Schaden entstanden sei. Die US-Verfassung, insbesondere Artikel III, regelt die Befugnisse der Bundesgerichte, vor allem in Angelegenheiten des Bundesrechts, darunter auch im Bereich des geistigen Eigentums.
Die US-Bezirksrichterin Colleen McMahon gab OpenAI Recht und wies die Klage ab. Sie erklärte, die Kläger hätten keine ausreichend glaubwürdige Bedrohung dargelegt, um eine Klage zu rechtfertigen. Die Medien hätten nicht ausreichend bewiesen, dass OpenAI ihnen durch die angebliche Nutzung ihrer Inhalte einen direkten Schaden zugefügt habe.
McMahon wies zudem darauf hin, dass das Problem nicht im Ausschluss urheberrechtlich geschützter Materialien liege, sondern in der „unentgeltlichen Verwendung der Artikel der Kläger zur Entwicklung von ChatGPT“. Dies ist zwar vorerst ein Erfolg für OpenAI, doch der weitere Verlauf des Falls ist ungewiss. Die Anwälte der Nachrichtenorganisationen zeigten sich optimistisch, die Bedenken des Gerichts ausräumen zu können. Sie kündigten an, die Klage mit weiteren Beweisen erneut einzureichen, was darauf hindeutet, dass OpenAI bei einem zukünftigen Urteil weiterhin rechtliche Schwierigkeiten haben könnte.
OpenAI sieht sich weiterhin Urheberrechtsansprüchen ausgesetzt
Der Fall ereignet sich vor dem Hintergrund wiederkehrender Rechtsstreitigkeiten, mit denen OpenAI und andere KI-Entwickler wegen des Missbrauchs urheberrechtlich geschützter Inhalte konfrontiert sind. Im Februar beschuldigten Raw Story und AlterNet OpenAI erstmals, Tausende von Artikeln ihrer Webseiten ohne Genehmigung verwendet und urheberrechtlich geschützte Inhalte in ChatGPT eingesetzt zu haben.
Eine weitere Klage , die die New York Times im Dezember 2023 einreichte, warf OpenAI vor, Millionen ihrer Artikel ohne Genehmigung verwendet zu haben. Auch andere führende Medienhäuser, darunter Time und die Associated Press, haben aus denselben Gründen rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet.
Angesichts dieser Herausforderungen hat OpenAI daran gearbeitet, die rechtlichen Inhaltsrechte zu erwerben und Partnerschaften mit großen Medienunternehmen weltweit geschlossen. Es bestehen nun Kooperationsvereinbarungen mit führenden Nachrichtenanbietern wie der Financial Times, dem französischen Unternehmen Le Monde, der spanischen Prisa Media-Gruppe und dem deutschen Verlag Axel Springer.
Diese Partnerschaften ermöglichen es OpenAI, in seinen Antworten bessere und aktuellere Informationen bereitzustellen, ohne Urheberrechte zu verletzen. Um die Inhalte zu verbessern, hat OpenAI am 1. November die ChatGPT-Suche eingeführt. Mit dieser neuen Funktion können Nutzer in Echtzeit im Internet suchen und aktuelle Nachrichten von ChatGPT abrufen. Diese Funktion unterstreicht OpenAIs Richtlinie, ausschließlich legale Inhalte zu verwenden, und kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Training von KI in der Kritik steht.

