Richter weist Trumps 15-Milliarden-Dollar-Klage gegen die NYT ab und verspottet juristisches Theater

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Ein Bundesrichter in Tampa wies Donald Trumps 15-Milliarden-Dollar-Klage gegen die New York Times als „unangemessen und unzulässig“ ab.
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Richter Steven Merryday sagte, die 85-seitige Klageschrift sei voller Lob und Wutausbrüche, die eigentlichen Rechtsansprüche seien am Ende versteckt.
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Trump erhielt eine Frist von 28 Tagen, um eine kürzere, auf 40 Seiten begrenzte Beschwerde einzureichen, die sich gegen die Times, vier Reporter und Penguin Random House richtete.
Ein Bundesrichter in Tampa hat die 15 Milliarden Dollar schwere Klage von Präsident Donald Trump gegen die New York Times abgewiesendent das Ganzeals „eindeutig unangebracht und unzulässig“ bezeichnet, wie aus einem am Freitag eingesehenen Gerichtsurteil hervorgeht.
Der Fall, der weniger als eine Woche nach Einreichung abgewiesen wurde, ist noch nicht völlig vom Tisch – der Richter gab Trump vier Wochen Zeit, eine kürzere und prägnantere Klage einzureichen. Richter Steven Merryday machte jedoch unmissverständlich klar: Entweder er verzichtet auf unnötige Ausflüchte oder er kann gar nicht erst wiederkommen.
Die Klage, die eigentlich wegen angeblicher Verleumdung eingereicht worden war, geriet zu einer 85-seitigen Tirade. Richter Merryday merkte an, dass nur die letzten Seiten die eigentlichen Rechtsansprüche erwähnten, während der Großteil des Textes aus Lobeshymnen auf Trump und Angriffen auf seine Gegner bestand. „Überflüssige Behauptungen“ war seine Formulierung. Das Gericht zerpflückte die Klage umgehend und erklärte, sie lese sich eher wie eine Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung als wie ein seriöses juristisches Dokument.
Der Richter kritisiert die Einreichung scharf und fordert eine professionelle Überarbeitung
Steven, der von George H. W. Bush ernannt wurde, nahm in seiner Anordnung kein Blatt vor den Mund. Er erklärte, das Gericht sei keine Bühne, um Frust abzulassen. „Wie jeder Anwalt weiß (oder wissen sollte), ist eine Klage kein öffentliches Forum für Beschimpfungen und Beleidigungen – keine geschützte Plattform, um gegen einen Gegner zu toben“, schrieb Steven in der Urteilsbegründung.
Er sagte außerdem: „Eine Beschwerde ist kein Megafon für die Öffentlichkeitsarbeit, kein Podium für eine leidenschaftliche Rede bei einer politischen Kundgebung und auch nicht das funktionale Äquivalent der Speakers’ Corner im Hyde Park.“
Trumps Anwaltsteam hatte vier der New York Times und den Verlag Penguin Random House als Beklagte benannt. Penguin wurde wegen des Buches „ Lucky Loser: How Donald Trump Squandered His Father's Fortune and Created the Illusion of Success“ (dt.: „Glückspilz: Wie Donald Trump das Vermögen seines Vaters verprasste und die Illusion von Erfolg schuf“), das von den Times-Reportern Susanne Craig und Russ Buettner verfasst worden war. Trumps Anwälte behaupteten, das Buch enthalte falsche und bösartige Aussagen, die darauf abzielten, sein Image zu schädigen.
Steven teilte Trumps Team mit, dass sie 28 Tage Zeit haben, die Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen. Diesmal gelten jedoch strenge Regeln. Die Klageschrift darf 40 Seiten nicht überschreiten, ohne Überschrift, Unterschrift und Anhänge. Der Richter warnte zudem, dass der Fall nach den geltenden Verfahrensregeln ablaufen wird – Schluss mit dem juristischen Theater.
Trump wettert, Reporter reagieren, der Fall schwebt weiterhin in Lebensgefahr
Bei einer Veranstaltung im Oval Office konfrontierte ABC-News-Reporter Jonathan Karl Trump mit der Nachricht, dass die Klage abgewiesen worden war. Trump reagierte verärgert. „Ich gewinne, ich gewinne die Prozesse“, sagte er, bevor er seine Frustration direkt an Karl richtete.
„Du bist schuldig, Jon, du bist schuldig. ABC ist ein furchtbarer Sender, ein sehr unfairer Sender, und du solltest dich schämen. NBC ist genauso schlimm. Ich weiß nicht, wer schlimmer ist.“
Nach dem Urteil gab ein Sprecher von Trumps Anwaltsteam Erklärung gegenüber CNBCdent zur Rechenschaft ziehen die New York Times, in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Richters hinsichtlich der Logistik.“
Die Times reagierte ebenfalls auf die Entscheidung des Gerichts und erklärte: „Wir begrüßen das schnelle Urteil des Richters, der anerkannte, dass es sich bei der Klage um ein politisches Dokument und nicht um eine ernsthafte juristische Eingabe handelte.“
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Jai Hamid
Jai Hamid ist Finanzjournalistin mit sechs Jahren Erfahrung in der Berichterstattung über Kryptowährungen, Aktienmärkte, Technologie, die Weltwirtschaft und geopolitische Ereignisse mit Markteinfluss. Sie hat für Blockchain-Fachpublikationen wie AMB Crypto, Coin Edition und CryptoTale gearbeitet und dabei Marktanalysen, Berichte über große Unternehmen, Regulierungen und makroökonomische Trends verfasst. Sie absolvierte die London School of Journalism und war bereits dreimal in einem der führenden afrikanischen Fernsehsender zu sehen, um Einblicke in den Kryptomarkt zu geben.
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