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Genki zahlt Nintendo Schadenersatz wegen 3D-gedruckter Switch

VonFlorence MuchaiFlorence Muchai
3 Minuten Lesezeit
Genki zahlt Nintendo Schadenersatz wegen 3D-gedruckter Switch
  • Nintendo beendet Rechtsstreit mit dem Zubehörhersteller Genki über ein Switch 2-Modell und Werbemaßnahmen vor der Veröffentlichung.
  • Die Muttergesellschaft von Genki verpflichtet sich zur Zahlung von Schadensersatz und schränkt die Verwendung der Marke Nintendo in zukünftigen Produkten ein.
  • Die Verkaufszahlen der Switch 2 stiegen in den USA auf über 2 Millionen Einheiten und übertrafen damit die der ursprünglichen Switch sowie die der PlayStation 5.

Laut einer am Montag eingereichten Gerichtsakte hat Nintendo seinen Rechtsstreit mit dem Zubehörhersteller Genki über ein 3D-gedrucktes Modell und Vorab-Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Switch 2-Konsole des Unternehmens beigelegt. 

Der japanische Spielekonzern, dessen Wert auf 100 Milliarden Dollar geschätzt wird, reichte im Mai dieses Jahres eine Klage gegen Genki, dessen Muttergesellschaft Human Things ist, ein und wirft dem Unternehmen Markenrechtsverletzung, unlauteren Wettbewerb und irreführende Werbung vor. 

Human Things hat sich bereit erklärt zu zahlen Nintendo einen nicht genannten Schadensersatzbetrag

Das Gericht erlaubte der Tochtergesellschaft Human Things, die Marke Nintendo weiterhin im Rahmen der Vereinbarung zu erwähnen, jedoch nur dann, wenn nachweislich Kompatibilitätsangaben gemacht wurden oder klar angegeben wurde, dass es sich um einen Zubehörhersteller eines Drittanbieters handelt. 

Die Beschränkungen schränken die Möglichkeiten des Unternehmens ein, Parodie- oder Marketingnamen wie „Genki Direct“ und „Genki Glitch 2“ zu verwenden, die laut Nintendo unrechtmäßig von seinen Markenrechten profitierten.

Genki bewarb die Switch 2 auf der CES-Messe

Nintendo hatte Genki vorgeworfen , eine detailgetreue 3D-gedruckte Version der Switch 2 zusammen mit dem Nintendo-Logo ausgestellt zu habentron. Das Unternehmen betonte jedoch, keinen frühzeitigen Zugriff auf die Hardware gehabt und vor dem Verkaufsstart nie eine authentische Switch 2 erhalten zu haben. 

Laut Gerichtsakteist die Herkunft des 3D-gedruckten Modells weiterhin unklar, doch seine Ähnlichkeit mit der echten Konsole veranlasste Nintendo zu rechtlichen Fragen. Genki begann bereits am 7. Januar mit der Vermarktung von Zubehör für die noch unveröffentlichte Switch 2. 

Diese Werbeaktionen fanden vor Nintendos „First-Look-Trailer“ am 16. Januar und lange vor der Veröffentlichung der offiziellen technischen Spezifikationen durch das Unternehmen während einer Nintendo Direct-Übertragung am 2. April statt.

Trotz fehlender öffentlicher Informationen bewarb der Videospielentwickler seine Produkte als kompatibel mit der Switch 2.Kurz nach Nintendos Präsentation im April veranstaltete der Zubehörhersteller eine eigene Präsentation unter dem Namen „Genki Direct“ oder „Genki Indirect“, um Zubehör vorzustellen, das laut seinen Angaben mit der neuen Konsole funktionieren sollte.

Nintendo argumentierte, dass solche Werbeaktionen irreführend seien, da das Unternehmen technische Spezifikationen nie mit Genki geteilt habe. In der im Mai eingereichten Klage behauptete Nintendo, entweder unrechtmäßig eine Switch 2 vor der Veröffentlichung erworben zu haben oder die Kompatibilitätsangaben nicht in gutem Glauben hätte machen können.

„Genki hat das Vertrauen und die Loyalität der Nintendo-Fans gegenüber der Marke Nintendo ausgenutzt und dadurch einen rechtswirksamen Schaden verursacht“, heißt es in der Klageschrift.

Vergleichsbedingungen und Beschränkungen

Die Einigung beendet zwar den Rechtsstreit, schränkt aber Genkis Marketingaktivitäten erheblich ein. Dem Unternehmen ist es untersagt, künftige Produkte so zu benennen, dass Verbraucher fälschlicherweise annehmen könnten, es bestehe eine Verbindung zu Nintendo.

Die einzige Ausnahme bildet die sogenannte Namensnennung, die es Genki erlaubt, auf Nintendo-Produkte zu verweisen, sofern die Kompatibilität eindeutig nachgewiesen ist. Das Unternehmen darf zwar angeben, dass seine Geräte mit der Switch 2 funktionieren, jedoch keine Parodienamen verwenden oder Nintendos Markenzeichen in Werbekampagnen imitieren.

Die finanziellen Details der Vereinbarung wurden von beiden Unternehmen nicht offengelegt, jedoch wurde im Rahmen der Einigung ein Schadensersatz bestätigt.

Die Einigung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Switch 2 bereits als kommerzieller Erfolg etabliert hat – eine Möglichkeit, die Kritiker nach den zahlreichen Verzögerungen der neuesten Nintendo-Konsole nicht in Betracht gezogen hatten. Das 450 Dollar teure Gerät verkaufte sich in den ersten sieben Wochen auf dem Markt sechs Millionen Mal.

John Rezza, Regionaldirektor des US-amerikanischen Einzelhändlers GameStop, bezeichnete die Resonanz als beispiellos in seinen 18 Jahren im Unternehmen. Er sagte, dass noch nie ein Xbox- oder PlayStation-Launch eine solche Begeisterung ausgelöst habe.

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Haftungsausschluss. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Cryptopolitan/ übernimmt keine Haftung für Investitionen, die auf Grundlage der Informationen auf dieser Seite getätigt werden. Wirtronempfehlen dringend, vor jeder Anlageentscheidung eigene Recherchen durchzuführendent oder einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren

Florence Muchai

Florence Muchai

Florence berichtet seit sechs Jahren über Krypto, Gaming, Technologie und KI. Ihr Informatikstudium an der Meru University of Science and Technology sowie ihr Studium des Katastrophenmanagements und der internationalen Diplomatie an der MMUST haben ihr fundierte Sprachkenntnisse, Beobachtungsgabe und technisches Know-how vermittelt. Florence arbeitete bereits für die VAP Group und als Redakteurin für verschiedene Krypto-Medien.

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