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Die FINMA hält Stablecoin-Emittenten für eine Bedrohung für Schweizer Banken

VonJai HamidJai Hamid
2 Minuten Lesezeit
Die FINMA hält Stablecoin-Emittenten für eine Bedrohung für Schweizer Banken
  • Die FINMA sieht in Emittenten von Stablecoins eine wachsende Bedrohung für Schweizer Banken und fordert strengere Regulierungen.
  • Emittenten müssen die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche einhalten und diedentaller Inhaber überprüfen.
  • Banken, die Garantien für Stablecoins anbieten, sind im Falle einer Insolvenz der Emittenten Reputations- und Rechtsrisiken ausgesetzt.

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) sieht Emittenten von Stablecoins als Problem für die Banken des Landes. Ihre Leitlinien aus dem Jahr 2019 hoben bereits Bedenken hinsichtlich der rechtlichen und regulatorischen Aspekte von Stablecoins hervor. 

Seitdem wurden in der Schweiz mehrere Projekte ins Leben gerufen, wodurch dieses Problem noch dringlicher geworden ist. 

Inhaber von Stablecoins haben typischerweise einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Emittenten, der diese Ansprüche entweder als Bankeinlagen oder als kollektive Kapitalanlagen kategorisiert. 

Die Klassifizierung hängt davon ab, ob die zugrunde liegenden Vermögenswerte für Rechnung und Risiko des Stablecoin-Inhabers oder des Emittenten verwaltet werden. 

Das Anti-Geldwäschegesetz (AMLA) findet aufgrund des beabsichtigten Zwecks von Stablecoins als Zahlungsmittel fast immer Anwendung.

Die FINMA hält Stablecoin-Emittenten für eine Bedrohung für Schweizer Banken

Die rechtlichen Bedenken

Im Jahr 2020dentdie Financial Action Task Force (FATF) fest, dass Stablecoins viele Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Kryptowährungen teilen. 

Zu diesen Risiken zählen anonyme Überweisungen über selbstverwaltete Wallets, die globale Reichweite und die Eignung zur Verschleierung von Geldwäschetransaktionen. Die Preisstabilität und die Wertspeicherfunktion von Stablecoins machen sie für Kriminelletrac. 

Die andauernden globalen Konflikte haben das Potenzial von Stablecoins zur Umgehung von Sanktionen und zur Terrorismusfinanzierung aufgezeigt. 

Am 9. Juli veröffentlichte die FATF ein Update zur Umsetzung der Standards für virtuelle Vermögenswerte und Dienstleister.

Die FINMA erklärt, dass Emittenten von Stablecoins gemäß den Geldwäschegesetzen als Finanzintermediäre gelten. Sie müssen diedentder Stablecoin-Inhaber überprüfen und diedentdes wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Treten während der Geschäftsbeziehung Zweifel auf, muss die Überprüfung wiederholt werden. 

Anfang dieses Jahres berichtete auch die ressortübergreifende Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CGMF) über erhöhte Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets. 

Der Bericht des CGMF geht davon aus, dass das Verbot von Inhaber-Sparbüchern technologieunabhängig auch für Stablecoin-Transaktionen gilt. Dies stärkt die Pflicht der Finanzintermediäre zur Überprüfung derdent, die gemäß dem Geldwäschegesetz (AMLA) für alle gilt.

Auswirkungen des Bankrechts

International wird erwartet, dass Emittenten von Stablecoins gemäß den Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) für 2023 einer angemessenen nationalen Aufsicht unterliegen. 

Die gewerbliche Entgegennahme von Kundeneinlagen erfordert in der Regel eine Banklizenz. Kundeneinlagen stellen gemäß der Bankenverordnung Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden dar. 

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Fonds mit Bankgarantien für Rückzahlung und Zinsen, die nicht als öffentliche Einlagen gelten. 

In der Schweiz nutzen einige Stablecoin-Emittenten Bankgarantien, wodurch sie die Banklizenzbestimmungen der FINMA umgehen können, benötigen aber dennoch die Zugehörigkeit zu einer Selbstregulierungsorganisation als Finanzintermediäre. 

Dies birgt Risiken sowohl für Stablecoin-Inhaber als auch für die Banken, die die Garantien stellen. Zum Schutz der Einleger hat die FINMA Mindestanforderungen für diese Ausfallgarantien festgelegt, die technologieneutral auf Stablecoins angewendet werden. 

Dazu gehören die Gewährleistung individueller Ansprüche der Kunden gegenüber der Bank, die Absicherung aller öffentlichen Einlagen, der unkomplizierte Zugang zu Garantien und die Zulässigkeit von Rechtsverteidigungen durch die Bank.

Trotz dieser Maßnahmen erklärt der durch diese Garantien gebotene Schutz nicht dem einer Banklizenz entspricht. Inhaber von Stablecoins genießen keinen Einlagenschutz nach Bankrecht. 

Mehrere Ausfallgarantien können den Koordinierungsaufwand und die operationellen Risiken erhöhen und, wenn sie nicht angemessen gehandhabt werden, unter Umständen zu unerlaubten Aktivitäten führen.

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