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Neues Verifizierungsgesetz für Krypto-Wallets: Bitonic verklagt Zentralbank

In diesem Beitrag:

Zusammenfassung (TL;DR)

  • Die niederländische Börse Bitonic beantragt beim Gericht die Aussetzung der neuen Regelung.
  • Die Bank hatte die Kryptobörsen des Landes verpflichtet, eine strenge KYC-Richtlinie durchzusetzen.

hat Bitcoin Bitonic die Zentralbank wegen ihrer neuen Verordnung zur Verifizierung von Krypto-Wallets verklagt

Bitonic verklagt die niederländische Zentralbank

Die niederländische Zentralbank, De Nederlandsche Bank, hatte im November letzten Jahres von allen im Land tätigen Kryptobörsen die Einhaltung einer strengen „Know Your Customer“-Richtlinie (KYC) gefordert. Diese Richtlinie umfasste die erforderlichen Verifizierungsschritte für Auszahlungs-Wallets. Bitonic bezeichnet diese Regelung als „lästig“.

Bitonic war eines der wenigen Unternehmen, die zuvor von der Bank für den Betrieb von Kryptobörsen lizenziert worden waren. Die Behörden hatten lediglich drei der 38 Anträge auf diese Lizenz genehmigt. Ungeachtet dessen wandten sich 25 dieser Börsen in einem gemeinsamen Schreiben an die Bank und forderten darin mehr Klarheit hinsichtlich der strengen Regulierung.

Bitonic bekräftigte seine Forderung nach dieser Klarstellung und erklärte, dass seine wiederholten Bemühungen, die Bank zur Erläuterung der neuen KYC-Regel zu bewegen, auf taube Ohren gestoßen seien. Weiterhin fügte das Unternehmen hinzu, dass eine von ihm beauftragtedent Compliance-Firma festgestellt habe, dass der Zentralbank jegliche Rechtsgrundlage für derart drakonische Gesetze fehle.

Siehe auch:  EU-KI-Gesetz wirkt sich auf ausländische Unternehmen mit Compliance-Kosten aus

Ziel der Klage ist die Wiederherstellung der alten Ordnung

Die Kryptobörse argumentiert, die KYC-Richtlinie verstoße gegen geltende Datenschutzgesetze. Ein Richter müsse den Fall prüfen, um die Rechtmäßigkeit der Forderungen der Bank festzustellen. Bitonic erklärte, Ziel sei die Rückkehr zum früheren System, in dem die Börsen allein entschieden, ob ein Kunde seine KYC-Daten angeben müsse oder nicht.

Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, der Börse sei keine andere Wahl geblieben, als gerichtlich gegen die DNB vorzugehen, da diese sich sehr zurückhaltend gegenüber ihren regulatorischen Vorgaben gezeigt habe. Er fügte hinzu, sein Unternehmen habe in dem anschließenden Rechtsstreit die Unterstützung anderer Börsen erhalten.

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