Zusammenfassung (TL;DR)
- Bit Digital wird in New York verklagt.
- J Capital Research veröffentlichte einen Bericht, der das Krypto-Mining-Unternehmen stark kritisierte.
- Das Unternehmen spricht von „falschen Anschuldigungen“.
Das an der Nasdaq notierte Krypto-Unternehmen Bit Digital bereitet sich auf eine Klage seiner Anleger vor. Diese werfen dem Unternehmen vor, falsche und irreführende Angaben zu seinen Bitcoin-Mining-Aktivitäten in China gemacht zu haben.
J Capital Research-Bericht dents Bit Digital
Ein Bericht übte scharfe Kritik an Bit Digital und legte nahe, dass das Unternehmen betrügerisch agierte und darauf abzielte, ahnungslose Anleger um ihr Geld zu bringen. Der Bericht enthüllte außerdem, dass sich leitende Angestellte des Unternehmens entweder in Haft befinden oder flüchtig sind, da die Behörden nach ihnen wegen betrügerischer P2P-Geschäfte fahnden.
J Capital Research berichtete außerdem, dass Bit Digital behauptet, die über 22.000 bitcoin -Miner in China seien nur ein Vorwand. Laut Bericht hat das Krypto-Mining- Unternehmen keine Tochtergesellschaft in dem asiatischen Land, weshalb jegliche Behauptung einer dortigen Tätigkeit illegal wäre. Die Mining-Rigs könnten beschlagnahmt werden.
Der Bericht hob außerdem hervor, dass das Unternehmen im September 2020 einen seiner Topmanager aufgrund dessen Inhaftierung ersetzt hatte, jedoch angab, ihn „nicht erreichen zu können“. Weiterhin wurde im Bericht erwähnt, dass ein Gericht in Shanghai ein Bankkonto von VIE eingefroren hatte und dies bereits seit einiger Zeit der Fall ist.
Bit Digital argumentiert für seine Verteidigung
Bit Digital veröffentlichte eine Pressemitteilung , um den früheren Bericht von J Capital Research zu widerlegen. Laut der Pressemitteilung sah sich das Management des Unternehmens gezwungen, „bestimmte falsche Anschuldigungen gegen das Unternehmen“ zurückzuweisen.
Das Unternehmen wies außerdem darauf hin, dass die Öffentlichkeit Einzelheiten zu seinen Bergbauaktivitäten auf der offiziellen Website der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) einsehen könne.

