Binance, die weltweit größte Kryptowährungsbörse, hat Probleme mit dem indischen Recht. Die indische Anti-Geldwäsche-Behörde hat das Unternehmen wegen Verstößen gegen die Vorschriften im Umgang mit seinen Kunden mit einer Geldstrafe von 2,2 Milliarden US-Dollar belegt.
Binance agiert als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle digitale Vermögenswerte (VDASP) und ist damit gemäß dem indischen Geldwäschegesetz (Prevention of Money Laundering Act, PMLA) von 2002 als meldepflichtiges Unternehmen eingestuft. Trotz dieser Einstufung bietet der Krypto-Riese seine Dienstleistungen innerhalb der indischen Grenzen an, ohne seinen regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen.
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Am 28. Dezember wurde Binance eine offizielle Mitteilung zugestellt, in der eine Erklärung für die Nichteinhaltung der Vorschriften gefordert wurde. Die Mitteilung forderte die Börse im Wesentlichen auf, zu begründen, warum keine Strafmaßnahmen gegen ihre Geschäftstätigkeit verhängt werden sollten.
Nach eingehender Prüfung der Binance bestätigte der Direktor der Financial Intelligence Unit (FIU-IND) die Vorwürfe aufgrund umfangreicher Beweise. Dies führte zur Verhängung einer Strafe gemäß den Befugnissen nach Abschnitt 13 des Geldwäschegesetzes (PMLA).
Die Verstöße umfassen insbesondere Verstöße gegen mehrere Abschnitte des Geldwäschegesetzes (PMLA) und die dazugehörigen Vorschriften, insbesondere gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung von Aufzeichnungen und Berichten, die zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen.

Darüber hinaus wurde Binance angewiesen, sich strikt an Kapitel IV des PMLA sowie an die 2005 eingeführten PMLA-Aufbewahrungsvorschriften zu halten. Erst letzte Woche urteilte der Oberste Gerichtshof von Orissa, dass Kryptowährungstransaktionen nach indischem Recht nicht illegal sind.
Dieses Urteil erging in einem Fall um ein betrügerisches Schneeballsystem. Richter Sasikanta Mishra erklärte, dass Kryptowährungen weder nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schneeballsystemen und Geldumlaufsystemen (Prize Chits and Money Circulation Schemes (Banning) Act) noch nach dem Gesetz zum Schutz der Interessen von Einlegern in Odisha (Odisha Protection of Interests of Depositors Act) als Geld anerkannt werden. Folglich wurde der bloße Handel mit Kryptowährungen nicht als Straftatbestand nach diesen Gesetzen eingestuft.
Jai Hamid

