Meta Platforms, die Muttergesellschaft von Facebook, erlitt am Mittwoch einen Rückschlag, als das Gericht der Europäischen Union die Informationsanfragen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit ihrer Untersuchung der Datenverarbeitung und Online-Marktplatzaktivitäten von Facebook bestätigte.
Diese Entscheidung war ein erheblicher Rückschlag für den Technologieriesen, der die Untersuchung der Kommission lautstark kritisiert und sie mit einer übermäßig aggressiven Schleppnetzfischerei verglichen hatte.
Meta steht in Europa unter intensiver Beobachtung
Das Urteil des in Luxemburg ansässigen Gerichts entgegnete den Behauptungen von Meta, dass die Dokumentationsanfragen der Kommission, die durch bestimmte Suchbegriffe dent wurden, übertrieben seien.
In seiner Antwort stellte das Gericht fest: „Meta Platforms Ireland hat nicht erfolgreich nachgewiesen, dass die Aufforderung zur Bereitstellung von Dokumenten zur dent anhand von Suchbegriffen über das Erforderliche hinausging.“
Dieses Urteil unterstreicht die zunehmende Prüfung, mit der der Technologieriese und der gesamte Technologiesektor innerhalb der Europäischen Union konfrontiert sind. Die Region hat sich als weltweit führender Anbieter für digitale Rechte und Datenschutz positioniert und strenge Vorschriften durchgesetzt, um sicherzustellen, dass Technologieunternehmen faire und ethische Datenpraktiken einhalten.
Darüber hinaus wies das Gericht die Behauptung von Meta zurück, dass die Einrichtung eines virtuellen Datenraums keinen ausreichenden Schutz für sensible personenbezogene Daten biete.
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Das Urteil des Gerichts erhöht den regulatorischen Druck auf das Unternehmen, das bereits mit ähnlichen Untersuchungen und Klagen in den Vereinigten Staaten und anderen Regionen zu kämpfen hat.
Antwort und mögliche Berufung
Trotz des Rückschlags erklärte ein Meta-Sprecher, das Unternehmen prüfe nach dem Gerichtsurteil „seine Optionen“. Gegen die Entscheidung kann das Unternehmen noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof, dem höchsten Gericht Europas, einlegen.
In einer Erklärung betonte der Meta-Sprecher auch seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden und sagte: „Wir begrüßen auch den vom Gericht eingerichteten virtuellen Datenraum, der anerkannt hat, dass rein private Informationen – einschließlich persönlicher Krankenakten – für eine Wettbewerbsuntersuchung keine Relevanz haben.“ .“
Der Technologieriese wies weiter darauf hin, dass er seit 2019 bereits mehr als eine Million Dokumente eingereicht habe, auch wenn er Zweifel an der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenanfragen äußerte. Diese Meinung wird von einer zunehmenden Zahl von Unternehmen bestätigt, die begonnen haben, solche Anfragen zu kritisieren.
Der laufende Fall mit den Bezeichnungen T-451/20 Meta Platforms Ireland gegen Kommission und T-452/20 Meta Platforms Ireland gegen Kommission markiert einen entscheidenden Punkt in der regulatorischen Haltung der EU gegenüber Technologieunternehmen und ihren Datenpraktiken.
Während das Ergebnis einer möglichen Berufung ungewiss bleibt, veranschaulicht dieser Fall die anhaltenden Herausforderungen, mit denen Technologiegiganten wie Meta bei der Bewältigung der komplexen Regulierungslandschaft des digitalen Zeitalters konfrontiert sind.