Googles Versuch, die Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro (4,7 Milliarden US-Dollar) wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht aufzuheben, scheint kurz vor dem Scheitern zu stehen, nachdem Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), am Donnerstag eine unverbindliche Stellungnahme veröffentlichte, in der sie dem Gericht empfahl, die Berufung des Unternehmens zurückzuweisen.
Kokott forderte die Richter auf, das Urteil des Untergerichts zu bestätigen und damit die Klage der Europäischen Kommission gegen Google .
„In ihrer heute abgegebenen Schlussanklage schlägt Generalanwältin Kokott dem Gerichtshof vor, die Berufung von Google zurückzuweisen und somit das Urteil des Gerichts erster Instanz zu bestätigen“, teilte der in Luxemburg ansässige EuGH am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.
Das Gutachten ist zwar nicht bindend, wird aber vom EuGH in rund 80 % seiner Fälle befolgt. Eine endgültige Entscheidung wird im Laufe dieses Jahres erwartet.
Sollte das Gericht Kokott Recht geben, würde dies das Ende eines der prominentesten Kartellrechtsstreitigkeiten der EU im Technologiesektor bedeuten.
Kommission ergreift Maßnahmen zu kartellrechtlichen Bedenken bezüglich Android
Die Geldbuße ist eine Folge einer Entscheidung der Europäischen Kommission Im Mittelpunkt des Falls steht Googles Betriebssystem Android, das auf etwa drei Vierteln aller Smartphones weltweit läuft.
Die Kommission erklärte, der Technologiekonzern habe seine marktbeherrschende Stellung bei Android ausgenutzt, um Handyhersteller zu restriktiventraczu zwingen. Diesetracsahen vor, dass Hersteller Googles Apps, darunter Chrome und die Google-Suche, vorinstallieren mussten, um den Play Store anbieten zu dürfen. Die EU argumentierte, dies sei unfair gegenüber Wettbewerbern und schränke die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein.
Margrethe Vestager, die damalige Wettbewerbskommissarin der Kommission, sagte, Google habe Android genutzt, um die Vormachtstellung seiner Suchmaschine zu festigen.
Die von der EU verhängte Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro war die höchste jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängte Strafe. Im Jahr 2022 reduzierte das Gericht sie leicht auf 4,125 Milliarden Euro, bestätigte aber die wesentlichen Punkte.
Das Technologieunternehmen wehrte sich mit einer Beschwerde beim EuGH, dem höchsten Gericht der EU. Es verteidigte seine Geschäftspraktiken während des gesamten Rechtsstreits und behauptete, sie seien gut für Nutzer und Hersteller.
Das Unternehmen entgegnete, Android fördere Innovation und Wettbewerb, da es Geräteherstellern ermögliche, individuelle Nutzererlebnisse zu schaffen und gleichzeitig Zugriff auf beliebte Google-Dienste zu bieten. Es wies außerdem darauf hin, dass Nutzer bei Bedarf alternative Apps installieren könnten.
In früheren Stellungnahmen hatte das Technologieunternehmen erklärt, es sei erfreut darüber, dass die Kommission bestätigt habe, dass Android eine offene Plattform sei und dies auch bleiben werde.
Die EU-Regulierungsbehörden haben jedoch an ihrer Position festgehalten . Sie argumentieren, dass Googles Lizenzbedingungen den Wettbewerb unlauter ausschließen und seine Marktmacht im Bereich der Suchmaschinen und mobilen Browser festigen.
Der Internetriese äußerte sich am Donnerstag zunächst nicht zu Kokotts Meinung.
Die EU verschärft die Technologieregulierung
Dieser Fall reiht sich ein in das verstärkte Vorgehen der europäischen Regulierungsbehörden gegen große Technologiekonzerne . Die Europäische Union hat sich zu einer der weltweit schärfsten Aufsichtsbehörden in Bezug auf digitalen Wettbewerb, Datenschutz und die Verantwortlichkeit von Plattformen entwickelt.
Google wurde in der Europäischen Union bereits mehrfach mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt über 8 Milliarden Euro belegt. Neben dem Android-Fall wurde das Unternehmen auch wegen Google Shopping und AdSense .
Jüngst trat mit dem Digital Markets Act (DMA), einem umfassenden EU-Gesetz, das seit 2024 gilt, ein Gesetz in Kraft, das strengere Regeln für große Technologiekonzerne wie Google, Apple, Amazon und Meta vorsieht. Ziel ist es, zu verhindern, dass große Plattformen ihre Dienste bevorzugen oder Verbraucher in ihren Ökosystemen binden.
Entscheidungen wie das Android-Urteil könnten dazu beitragen, defi, wie weit die Europäische Union die Tech-Giganten aus wettbewerbsrechtlicher Sicht drängen kann.

