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Google beendet Kartellverfahren mit einer Zusage zur Einhaltung der Vorschriften in Höhe von 500 Millionen US-Dollar

In diesem Beitrag:

  • Google stellt 500 Millionen Dollar über einen Zeitraum von 10 Jahren bereit, um die Compliance-Richtlinien zu überarbeiten und einen neuen Aufsichtsausschuss zu schaffen.
  • Mit der Einigung werden die Ansprüche der Aktionäre wegen ignorierter kartellrechtlicher Risiken in wichtigen Geschäftsbereichen beigelegt.
  • Keine Auszahlungen an Aktionäre; Anwälte fordern 80 Millionen Dollar Anwaltskosten; richterliche Genehmigung steht noch aus.

Google wird im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung von Aktionärsklagen in den kommenden zehn Jahren 500 Millionen US-Dollar für die Überarbeitung seines Compliance-Systems ausgeben. Dem Suchmaschinenkonzern wurde vorgeworfen, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben.

Es wird Änderungen hinsichtlich der Einrichtung eines neuen Vorstandsausschusses geben, der sich auf Risikoüberwachung und Compliance und bisher vom Prüfungs- und Compliance-Ausschuss von Alphabet überwacht wurde.

Dies geschah, nachdem die ursprüngliche Vereinbarung sogenannte abgeleitete Klagen gegen hochrangige Verantwortliche von Googles Mutterkonzern Alphabet, darunter CEO Sundar Pichai und die Mitgründer Sergey Brin und Larry Page, betraf. Die Klageeinreichung erfolgte vor Kurzem.

Die US-Bezirksrichterin Rita Lin in San Francisco muss der Vereinbarung noch zustimmen.

Google einigt sich mit seinen Aktionären in einem Kartellrechtsstreit

Das Kartellverfahren gegen Google ist noch anhängig, das Unternehmen hat sich jedoch mit seinen Aktionären in Bezug auf dieselben Vorwürfe geeinigt.

Aktionäre, angeführt von zwei Pensionsfonds aus Michigan, warfen Führungskräften und Vorstandsmitgliedern von Google Pflichtverletzung vor. Dies habe das Unternehmen potenziellen Kartellrechtsproblemen im Zusammenhang mit seinen Geschäftsbereichen Suche, Werbetechnologie, Android und App-Vertrieb sowie Werbetechnologie ausgesetzt.

Im Rahmen der Einigung plant Alphabet die Einrichtung eines Komiteesdenteines Senior Vice President, das sich mit regulatorischen und Compliance-Fragen befasst und direkt an Pichai berichtet. Dem Compliance-Komitee werden außerdem Führungskräfte aus Googles Produktteams und interne Compliance-Experten angehören.

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Google hat zwar dieser Einigung zugestimmt, beteuert aber, nichts falsch gemacht zu haben. Das Unternehmen mit Sitz in Mountain View, Kalifornien, gab an, massiv in den Aufbau wirksamer tron -Mechanismen investiert zu haben. Google erklärte, es sei froh, sich zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten .

Die Anwälte der Aktionäre erklärten, dass solche Änderungen in Aktionärsklagen selten vorkämen und eine grundlegende Überarbeitung der Compliance-Maßnahmen von Alphabet darstellten. Laut den Anwälten handele es sich um einen tiefgreifenden Kulturwandel 

Die Änderungen müssen mindestens vier Jahre lang in Kraft bleiben, und die Aktionäre erhalten keine Zahlungen. 

Patrick Coughlin möchte zusätzlich zu einer Einigung über 500 Millionen Dollar weitere 80 Millionen Dollar fordern

Patrick Coughlin, ein Anwalt der Aktionäre, bezeichnete die Einigung in einem Interview als eine der größten, die jemals von einem Unternehmen zur Unterstützung von Compliance-Ausschüssen für regulatorische Angelegenheiten geleistet wurde. 

Coughlin enthüllte, dass der Vorstand keine vollständigen Berichte über kartellrechtliche Risiken erhielt. „Es gab Maßnahmen, die er hätte ergreifen können und sollen, und zwar viel früher“, fügte er hinzu.

Die Bekanntgabe der Einigung fiel zeitlich mit einer Anhörung des US-Bezirksrichters Amit Mehta in Washington zusammen, der im vergangenen August festgestellt hatte, dass Google gegen Bundeskartellgesetze verstoßen habe, um seine marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinenbereich zu erhalten. 

Der Anwalt der Aktionäre beabsichtigt, zusätzlich zu einer Vergleichszahlung von 500 Millionen Dollar bis zu 80 Millionen Dollar für Anwaltskosten und Auslagen zu fordern.

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Weder die Anwälte der Aktionäre noch Google reagierten auf Anfragen nach einer Stellungnahme.

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