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Die Aufsichtsbehörde der VAE veröffentlicht Leitlinien zur Terrorismuswarnung, die auch virtuelle Vermögenswerte umfassen

VonLara Abdul MalakLara Abdul Malak
Lesezeit: 2 Minuten
Die Abteilung für Finanzkriminalität der FSRA (Financial Services Regulatory Authority) hat eine Aktualisierung ihrer Leitlinien zu Warnsignalen für Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung, einschließlich virtueller Vermögenswerte, veröffentlicht
  • Die Aufsichtsbehörde ADGM veröffentlicht ein Update zur terroristischen Verbreitung, das einen neuen Abschnitt zu virtuellen Vermögenswerten und VASPS enthält.
  • Alle relevanten Finanzinstitute und VASPS müssen die aktualisierten Warnsignale beachten und die Geldwäschegesetzgebung der VAE einhalten.
  • Dies geschieht, nachdem die VAE eine Richtlinie herausgegeben haben, in der alle registrierten Unternehmen aufgefordert werden, die Reisebestimmungen der FATF einzuhalten.

Die Aufsichtsbehörde des Abu Dhabi Global Market, die FSRA (Financial Services Regulatory Authority), Abteilung Finanzkriminalität, hat veröffentlicht , die einen neuen Abschnitt mit spezifischen Warnsignalen für virtuelle Vermögenswerte und Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) enthält.

Das Update steht im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Bestimmungen der Resolution Nr. (74) des Kabinetts der VAE aus dem Jahr 2020, die sich auf die Terroristenliste der VAE und die Umsetzung der Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Verhütung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und zur Nutzung der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bezieht.

Das Exekutivbüro für Kontrolle und Nichtverbreitung (EOCN) hat aktualisierte Richtlinien zu Warnsignalen für Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung veröffentlicht und einen neuen Abschnitt hinzugefügt, der sich mit spezifischen Warnsignalen für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASP) und virtuelle Vermögenswerte befasst.

Gemäß FSRA sind alle relevanten Personen, Finanzinstitute („FIs“), Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte („VASPs“) und benannte nichtfinanzielle Unternehmen und Berufe („DNFBPs“) verpflichtet, die aktualisierten Leitlinien zu Warnsignalen für Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung zu konsultieren und die aktuellsten Warnsignale in ihre Screening-Systeme aufzunehmen.

Die aktualisierten Richtlinien zur Kennzeichnung von Risiken werden es VASPs und anderen relevanten Personen ermöglichen, ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen/Aktivitäten im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung (TF) und Proliferationsfinanzierung (PF) effektiv zu erkennen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Umgehung von gezielten Finanzsanktionen (TFS), die gemäß Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSCRs) oder durch lokale Sanktionen verhängt wurden.

Die FSRA weist darauf hin, dass alle relevanten Personen verpflichtet sind, die Einhaltung der Bundesgesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Kabinettsresolution Nr. (74) von 2020 und des ADGM-Regelwerks zur Bekämpfung der Geldwäsche sicherzustellen.

Die FSRA fügt hinzu, dass sie gegen relevante Personen, die gegen die von der FSRA verwalteten Vorschriften und Regeln sowie gegen die Bundesgesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen, geeignete Maßnahmen ergreifen wird. Die neuen Warnhinweise zu Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung sind auf der Website des FCCP veröffentlicht und können über diesen Link abgerufen werden.

Dies geschieht im Zuge der Bemühungen der VAE, die FATF-Reiseregeln und andere internationale Gesetze und Anforderungen besser zu erfüllen.

Ende Dezember 2023 veröffentlichte die FSRA eine Richtlinie , in der sie alle im ADGM registrierten Unternehmen aufforderte, die Geldwäschebekämpfungs- und Sanktionsgesetze der VAE einzuhalten. Dies bedeutet, dass Unternehmen, selbst wenn sie im ADGM als Offshore- oder Freizonenunternehmen registriert sind, weiterhin den Geldwäschebekämpfungs- und Sanktionsgesetzen der VAE unterliegen, die auch virtuelle Vermögenswerte umfassen, insbesondere die Reisebestimmungen der FATF.

Die FSRA gab diese Überarbeitungen bekannt, die die zuvor im AML-Regelwerk enthaltenen Anforderungen präzisieren und den von den VAE eingeführten föderalen Regulierungsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung sowie zur Sicherstellung der Einhaltung gezielter Finanzsanktionen widerspiegeln. Insbesondere wurden geringfügige Änderungen an den Bestimmungen zu Überweisungen vorgenommen, um deutlicher zu machen, dass die FATF-Reiseregel auch für virtuelle Vermögenswerte gilt.

Die FSRA stellt in ihrem geänderten Regelwerk klar: „Die Bundesgesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche findet im ADGM Anwendung.“

Alle diese Änderungen und Richtlinien der FSRA erfolgen, nachdem FinCEN (das Netzwerk zur Bekämpfung von Finanzkriminalität des US-Finanzministeriums) vorgeschlagen hat , um die Transparenz beim Handel mit konvertierbaren virtuellen Währungen (CVC) zu verbessern und die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, wobei Hamas und der Palästinensische Islamische Dschihad erwähnt wurden.

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Haftungsausschluss. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Cryptopolitan/ übernimmt keine Haftung für Investitionen, die auf Grundlage der Informationen auf dieser Seite getätigt werden. Wirtronempfehlen dringend, vor jeder Anlageentscheidung eigene Recherchen durchzuführendent oder einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren

Lara Abdul Malak

Lara Abdul Malak

Lara Abdul Malak ist seit über 15 Jahren Technologiejournalistin. Sie berichtet über Blockchain, Kryptowährungen, Tokenisierung und Web3-Neuigkeiten aus der MENA-Region. Sie schrieb unter anderem für Cointelegraph Arabic Middle East. Sie studierte Politikwissenschaft an der Amerikanischen Universität Beirut. Ihr Interesse an Blockchain wurde 2014 durch ein Interview mit Vitalik Buterin geweckt.

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