- Die FSC hat Gesetzesänderungen zum Gesetz über die Meldung und Verwendung bestimmter Finanztransaktionsinformationen vorgeschlagen.
- Die Änderungen würden Unternehmen dazu verpflichten, diedentihrer Nutzer den Finanzbehörden zu melden.
- Zu den weiteren Änderungen gehört die Trennung der Kundeneinlagen von ihren eigenen.
Die südkoreanische Finanzaufsichtsbehörde hat einen Vorschlag für neue Regeln zum nationalen Kryptogesetz vorgelegt, der Kryptowährungsunternehmen dazu verpflichten würde, diedentihrer Nutzer offenzulegen.
Die Finanzdienstleistungskommission (FSC) hat Änderungen am Gesetz über die Meldung und Verwendung bestimmter Finanztransaktionsinformationen vorgeschlagen, um Geldwäsche weiter zu verhindern.
Der FSC schlägt eine Änderung des nationalen Kryptogesetzes vor
Die Änderungen würden Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASPs) verpflichten, bei Transaktionen mit Kunden Konten mit realem Namen zu verwenden. Das Gesetz defiVASPs als Unternehmen, die am Kauf und Verkauf digitaler Währungen und am Tausch von virtuellen Vermögenswerten beteiligt sind. Zu den VASPs zählen auch Unternehmen, die als Verwahrer fungieren oder Wallet-Dienste für digitale Vermögenswerte anbieten.
Die geplanten Änderungen würden, sofern sie in Kraft treten, VASPs verpflichten, bei Transaktionen mit Kunden und Finanzinstituten Konten unter Klarnamen zu führen. Darüber hinaus würden die Änderungen des Kryptogesetzes VASPs dazu verpflichten, Kundeneinlagen getrennt von ihren eigenen zu verwahren und auch die Transaktionsdaten der Kunden separat zu verwalten.
Das Gesetz würde zudem vorschreiben, dass VASPs in den letzten fünf Jahren keine Bußgelder oder Strafen erhalten haben dürfen. Darüber hinaus müssen VASPs von Finanzinstituten eine Risikobewertung hinsichtlich Geldwäsche einholen.
Jenseits von Kryptowährungen
Virtuelle Vermögenswerte umfassen nicht nur Kryptowährungen, sondern ein breites Spektrum digitaler Dienstleistungen. Dazu gehören digitale Token, die nicht gegen Fiatgeld eingetauscht werden können, E-Geld,tronregistrierte Aktien, Rohstoffe und vieles mehr.
tronAnleihen und Prepaid-Karten sind jedoch vom Anwendungsbereich der virtuellen Vermögenswerte ausgenommen.
Der Vorschlag zielt darauf ab, Geldwäsche durch erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für digitale Vermögenswerte und deren Nutzer zu bekämpfen. Er orientiert sich an der Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF), Krypto-Nutzerprofile zu erstellen, um illegale Aktivitäten besser überwachen zu können.
Die Empfehlung umfasste die Reiseregelung, die VASPs verpflichtet, Informationen über den Absender an den Begünstigten weiterzuleiten. Die Änderungen des Kryptogesetzes sollen voraussichtlich bis zum 25. März 2022 in Kraft treten.

