Im jüngsten Fall ist die Lage weiterhin angespannt, da die SEC nun die Kryptowährung Gram scharf kritisiert und dem Unternehmen Telegram in diesem Fall keinerlei Entlastung gewähren will.
Der Cloud-basierte Instant-Messaging- und VoIP-Dienst Telegram hat kürzlich einen Rückschlag erlitten: Eine einstweilige Verfügung untersagt den Start des Telegram Open Network-Dienstes und die Ausgabe von Gram-Token. SEC warf dem Unternehmen vor, ein nicht registriertes Initial Coin Offering (ICO) durchgeführt zu haben.
SEC gegen Telegram vor Gericht
Während die Securities and Exchange Commission beantragte, dass das Bundesgericht ihrer Berufung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen nicht stattgibt.
Aufgrund dieser Zurückhaltung wurde der Starttermin für Gram trotz umfangreicher behördlicher Untersuchungen auf April 2020 verschoben.
Telegram erwiderte, dass der Gram-Token tatsächlich keine Sicherheit darstellte. Daher sei die einstweilige Verfügung, die dem Unternehmen den Start am 31. Oktober untersagte, unberechtigt gewesen.
Die Anleger wurden aufgefordert, entweder bis zum nächsten festgelegten Stichtag zu warten oder eine Rendite auf siebzig Prozent ihrer Investitionen zu erhalten.
Dennoch erhob die SEC in den eingereichten Unterlagen im Fall SEC gegen Telegram Einspruch gegen diese Verschiebung. Ihr Ombudsmann erklärte, ein Gesetzesverstoß sei unvermeidlich, sollte Telegram die Möglichkeit erhalten, seine Token zu verteilen. Er führte weiter aus, dass Telegrams Gegenargument, das interne Coin-Angebot sei keine Sicherheit, nicht überzeugend genug sei.
Richter P. Kevin Castle, der Moderator dieses Falles, hat sich zu diesem Rechtsstreit noch nicht geäußert.
SEC gegen Telegram: Die SEC geht hart gegen die Regierung vor, ohne dass es zu einer Entlastung kommt