Kein Verbot anonymer Krypto-Wallets in der EU, bestätigt Experte

- Patrick Hansen stellt klar, dass die EU-Geldwäscheverordnung nicht speziell auf Kryptowährungen abzielt, sondern stattdessen einen breiteren Rahmen bietet.
- Die Verordnung sieht Ausnahmen für Anbieter von Wallets ohne Verwahrungsfunktion vor und verdeutlicht damit den differenzierten Ansatz der EU bei der Regulierung digitaler Vermögenswerte.
- Gemäß den neuen Vorschriften sind Krypto-Asset-Dienstleister verpflichtet, die Standard-KYC/AML-Verfahren einzuhalten.
Die jüngsten Diskussionen um den Umgang der Europäischen Union(EU) mit der Anonymität von Kryptowährungen haben zu weitreichenden Spekulationen geführt. Branchenexperte Patrick Hansen hat diese Behauptungen aufgegriffen und Klarheit geschaffen. Die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) zielt nicht speziell auf Kryptowährungen ab, sondern bietet einen umfassenderen Rahmen. Sie konzentriert sich auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies umfasst verschiedene Sektoren, darunter Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs), und erstreckt sich auch auf nichtfinanzielle Unternehmen, die von Verstößen gegen die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbestimmungen bedroht sind.
Entgegen anderslautenden Gerüchten über ein vollständiges Verbot anonymer Krypto-Wallets und -Transaktionen enthält die Geldwäscherichtlinie (AMLR) Bestimmungen für diese Technologien. Anbieter von Wallets ohne Verwahrung (Non-Custodial Wallets) sind von den Anforderungen der Richtlinie ausgenommen. Diese Unterscheidung ist entscheidend für das Verständnis des regulatorischen Ansatzes der EU. Wallets ohne Verwahrung ermöglichen es Nutzern, ihre privaten Schlüssel und damit ihre Vermögenswerte direkt zu kontrollieren. Diese Ausnahme verdeutlicht die differenzierte Haltung der EU gegenüber der Regulierung digitaler Vermögenswerte.
Die EU hält an ihrer Haltung zur Kryptoregulierung fest.
Die Auswirkungen der Geldwäschebekämpfungsrichtlinie (AMLR) auf Krypto-Dienstleister (CASPs), einschließlich Börsen und Broker, sind bedeutend, aber nichtdent. Diese Einrichtungen müssen im Rahmen des „Markets in Crypto-Assets “ (MiCA) die Standardverfahren zur Identifizierung und Bekämpfung von Geldwäsche (KYC/AML) einhalten. Dies umfasst auch die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (CDD). Ziel ist es, anonyme Konten und Dienstleistungen im Bereich der Krypto-Verwahrung zu verhindern. Darüber hinaus erstreckt sich das Verbot auch auf Konten für Privacy Coins und stärkt damit Praktiken, die den globalen AML-Standards entsprechen.
Patrick Hansens Analyse hebt hervor, dass die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsverordnung (AMLR) die bestehenden Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Krypto-Zahlungsdienstleister (CASPs) und andere Verpflichtete bestätigt. Sie führt keine neuen Beschränkungen für Zahlungen in Eigenverwahrung, Wallets oder Peer-to-Peer-Überweisungen ein. Hansens Analyse legt nahe, dass die Auswirkungen der Verordnung auf den Kryptosektor der EU „äußerst gering“ sind. Diese Klarstellung ist für alle Akteure, die eine mögliche Überregulierung im EU-Rechtsrahmen befürchten, von entscheidender Bedeutung.
EU-Recht zielt auf umfassendere Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche ab
Hansen hat die Behauptung, die Europäische Union wolle anonyme Krypto-Wallets und -Transaktionen verbieten, überzeugend widerlegt. Durch eine detaillierte Analyse verdeutlicht er den umfassenderen Kontext der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrichtlinie (AMLR). Diese Richtlinie gilt einheitlich für verschiedene Sektoren, die anfällig für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sind. Sie ist kein Instrument, das speziell die Kryptowährungsbranche ins Visier nimmt. Solche Erkenntnisse sind entscheidend, um Mythen zu entkräften und ein genaueres Verständnis der regulatorischen Absichten zu fördern.
Die EU-Regulierungen zu Kryptowährungen und zugehörigen Dienstleistungen zielen darauf ab, Innovation und Sicherheit in Einklang zu bringen. Sie sollen Risiken mindern, ohne den technologischen Fortschritt oder dessen Vorteile zu behindern. Indem Hansen den Anwendungsbereich und die Ziele der Geldwäscherichtlinie darlegt, trägt er zu einer fundierteren Diskussion bei.
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Mutuma Maxwell
Maxwell schreibt besonders enjüber Blockchain und Kryptowährungen. Er begann 2020 mit dem Bloggen und konzentrierte sich später auf die Welt der Kryptowährungen. Sein Lebenswerk ist es, das Konzept der Dezentralisierung weltweit bekannt zu machen.
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