Meta Platforms hält sein fortschrittlichstes KI-Modell Llama aufgrund der strengen regulatorischen Rahmenbedingungen für KI in der Europäischen Union (EU) zurück.
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Die Entscheidung von Meta steht Berichten zufolge im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Region, die die EU als das „ tron Datenschutz- und Sicherheitsgesetz der Welt“ betrachtet.
Meta wird die EU nicht völlig mit leeren Händen verlassen
Das Unternehmen geht davon aus, die neueste Version des Modells in den kommenden Monaten zu veröffentlichen, gab jedoch an, dass es diese aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der KI-Regulierung nicht in der EU-Region auf den Markt bringen wird.
Metas Entscheidung bedeutet, dass einige Unternehmen in der EU die multimodalen KI-Modelle des Unternehmens nicht mehr nutzen können. Laut UPI besteht die Möglichkeit, dass Meta auch Unternehmen außerhalb der EU daran hindert, EU-Kunden Dienstleistungen anzubieten, die auf seinen Systemen basieren. In einer Stellungnahme gegenüber Axios erklärte Meta:
„Wir werden in den kommenden Monaten ein multimodales Lama-Modell auf den Markt bringen, jedoch nicht in der EU aufgrund der Unvorhersehbarkeit des europäischen Regulierungsrahmens.“
Die Datenschutzbestimmungen in der EU legen mehr Wert auf den Schutz der Nutzer als in anderen Teilen der Welt, was den Social-Media-Riesen zu diesem Schritt gezwungen hat. Die Region wird jedoch nicht vollständig vom Markt ausgeschlossen. Meta hat angekündigt, eine textbasierte Version des Llama-3-Modells für EU-Kunden und -Unternehmen zu veröffentlichen.
Meta hat bereits Probleme mit dem Gesetz
Das Unternehmen hatte bereits Auseinandersetzungen mit Gesetzgebern in der EU. Kürzlich Meta aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, wie sie in der DSGVO geäußert werden, angewiesen, das Training seiner KI-Modelle mit Facebook- und Instagram-Nutzerbeiträgen in der Region einzustellen.
Das Gesetz legt Wert auf „Grundrechte im digitalen Zeitalter“. Daher regelt die DSGVO, wie personenbezogene Daten von Nutzern in der EU verwendet oder übermittelt werden dürfen.
Es betont „die Pflichten derjenigen, die Daten verarbeiten, Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung und Sanktionen für diejenigen, die gegen die Regeln verstoßen“
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Neben der DSGVO tritt im August auch der EU-KI-Gesetzentwurf in Kraft. Dieses Gesetz unterwirft KI-Systeme, die als „hochriskant“ eingestuft werden,tronVorschriften.
Gemäß diesem Gesetz wird von KI-Anbietern in der Region erwartet, dass sie „ein Risikomanagementsystem während des gesamten Lebenszyklus der KI-Systeme einrichten und eine Daten-Governance betreiben, die sicherstellt, dass die Datensätze für KI-Training, -Validierung und -Tests relevant, ausreichend repräsentativ und fehlerfrei sind.“
Anfang des Monats warf die Europäische Kommission Meta einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Märkte vor, und dem Unternehmen drohen hohe Geldstrafen. Meta wird vorgeworfen, Nutzern nicht das Recht einzuräumen, „frei in die Verwendung ihrer Daten einzuwilligen“.

