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Google will gegen das Kartellurteil zu Online-Suchpraktiken Berufung einlegen

In diesem Beitrag:

  • Google plant, gegen eine kartellrechtliche Entscheidung bezüglich seiner Online-Suchpraktiken Berufung einzulegen.
  • Richter Mehta schlägt eine weniger aggressive Lösung vor, um den Wettbewerb bei der Online-Suche wiederherzustellen.
  • Der Bundesrichter lenkte seine Aufmerksamkeit schnell auf die KI, von der viele Akteure im Technologiesektor glauben, dass sie die Suchbranche revolutionieren wird.

Alphabet Inc.s Google gab am Samstag, den 31. Mai 2025, seine Absicht bekannt, gegen ein kürzlich ergangenes Urteil eines US-Bundesgerichts Berufung einzulegen, in dem Abhilfemaßnahmen gegen das angebliche Monopol von Google auf den Märkten für Online-Suche und damit verbundene Werbung vorgeschlagen wurden.

Der US-Bezirksrichter Amit Mehta hörte am Freitag in Washington die Schlussplädoyers in dem Prozess, in dem es um mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der angeblichen illegalen Dominanz von Google in diesen Bereichen ging.

abzuwarten Gerichtsentscheidung. Dennoch ist das Suchmaschinenunternehmen fest davon überzeugt, dass das ursprüngliche Urteil fehlerhaft war, und hat seine Bereitschaft zu den anstehenden Berufungsverfahren unter Beweis gestellt.

Googles Kartellverfahren wird mit jeder Runde komplexer

Im April urteilte ein Bundesrichter, dass Google gegen das Kartellrecht in zwei Märkten für Online-Werbetechnologie in den USA

Während des Prozesses hörte der US-Bezirksrichter Amit Mehta in Washington die Schlussplädoyers an, die sich damit befassten, wie gegen das illegale Monopol des Technologiekonzerns im Bereich der Online-Suche und -Werbung vorgegangen werden soll.

Das Justizministerium argumentierte, dass das Unternehmen verpflichtet werden sollte, zumindest seinen Google Ad Manager einschließlich des Publisher-Adservers und der Ad-Exchange zu verkaufen.

Darüber hinaus forderten das US-Justizministerium und eine Koalition von Bundesstaaten, dass Google Suchdaten offenlegt und seine milliardenschweren Verträge mit Apple und anderen Smartphone-Herstellern einstellt, die seine Position als Standard-Suchmaschine auf neuen Geräten sichern.

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John Schmidtlein, ein Anwalt von Google, versuchte, das Unternehmen zu verteidigen. Er erklärte, dass der Technologiekonzern zwar durch generative KI die Funktionsweise der Suche verändere, aber dennoch Wettbewerbsfragen im Bereich der KI angegangen sei. 

Schmidtlein erklärte, das Unternehmen habe die Exklusivverträge mit Mobilfunkanbietern und Smartphone-Herstellern wie Samsungtronbeendet. Laut Schmidtlein ermöglicht diese Änderung den Unternehmen, konkurrierende Such- und KI-Apps auf ihren neuen Geräten zu installieren. 

Trotz dieser Zusicherungen sind die Kartellbehörden jedoch weiterhin besorgt, dass Googles Dominanz bei den Suchergebnissen dem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei KI- Produkten wie Gemini und dass dieser Einfluss in beide Richtungen wirkt.

Richter Mehta wendet sich nun der künstlichen Intelligenz zu

Im vergangenen Jahr stellte Richter Mehta fest, dass Google gegen Kartellgesetze verstoßen habe, um sein Monopol im Suchmaschinenbereich aufrechtzuerhalten, und verlagerte seine Aufmerksamkeit auf die künstliche Intelligenz, von der viele Akteure im Technologiesektor glauben, dass sie die Suche revolutionieren wird.

Da KI-Produkte die Technologiebranche bereits grundlegend verändern, äußerte der Richter Bedenken, ob diese Vorschläge einen neuen Konkurrenten dazu anregen könnten, ins Spiel zu kommen und eine allgemeine Suchmaschine zu entwickeln. 

Er fragte die Regierung daraufhin, ob sie die Entwicklung einer neuen Suchmaschine nach dem Vorbild der heutigen für möglich halte. Die Regierung antwortete, dass KI-Produkte mit der Zukunft der Online-Suche verknüpft seien. 

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Analysten gehen davon aus, dass Richter Mehtas Urteil ein Unternehmen, das für Online-Suche steht, in einer Zeit enormer Machtverhältnisse in der Geschäftswelt grundlegend verändern könnte. Google konkurriert mit anderen Technologieunternehmen wie Microsoft, Meta und dem Start-up OpenAI darum, Verbraucher zur Nutzung generativer KI-Tools zu bewegen, die menschenähnliche Antworten auf Suchanfragen liefern können. 

Allerdings könnte die Entscheidung von Richter Mehta Googles Bemühungen, eine eigene KI zu entwickeln, behindern und den Konkurrenten einen Vorteil verschaffen, da diese ebenfalls um die Entwicklung eigener KI-gestützter Suchwerkzeuge konkurrieren. 

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