Die Europäische Zentralbank (EZB) will die Einführung des digitalen Euro durch die frühzeitige Festlegung der technischen Regeln verbilligen und vereinfachen. Sie hat Abkommen mit drei europäischen Normungsorganisationen – ECPC, nexo standards und der Berliner Gruppe – unterzeichnet, damit der digitale Euro auf bereits existierende offene Zahlungsstandards zurückgreifen kann.
Diese Vereinbarungen regeln wesentliche Aspekte der Funktionsweise des digitalen Euro im Alltag. CPACE, entwickelt von ECPC, ermöglicht kontaktloses Bezahlen mittels Nahfeldkommunikation (NFC) zwischen einem Gerät und einem Terminal.
EZB sichert sich offene Standards vor der Ausgabe des digitalen Euro
Die Nexo-Standards verbinden Händlersysteme mit den Backend-Systemen von Zahlungsdienstleistern und Acquirern, und diese Regeln werden bereits für die Zahlungsannahme und cash verwendet.
Das Framework der Berlin Group ermöglicht es Nutzern, mit einem Alias wie einer Telefonnummer zu bezahlen. Es unterstützt außerdem Kontostandsabfragen, die Abstimmung über verschiedene Mobilgeräte hinweg und die Zahlungsakzeptanz in Fällen, in denen eine digitale Euro-Zahlung innerhalb einer Händler-App auf einem Smartphone beginnt.
Die EZB erklärte, die Nutzung bereits verfügbarer offener Standards solle die Einführungskosten senken und Unternehmen helfen, ihre Systeme frühzeitig anzupassen. Dies ist wichtig, da es in Europa noch immer keinen einheitlichen offenen Zahlungsstandard gibt, der überall auf allen Terminals funktioniert. Stattdessen ist die Region weiterhin stark auf proprietäre Systeme internationaler Kartenorganisationen und globaler digitaler Geldbörsen angewiesen. Für die EZB stellt dies sowohl ein Kosten- als auch ein Abhängigkeitsproblem dar.
Die EZB möchte, dass der digitale Euro im gesamten Euroraum einheitlicher funktioniert. Durch die Nutzung bereits weit verbreiteter europäischer Standards soll die Zahlungsabwicklung einfacher, die Nutzererfahrung konsistenter und die Expansion europäischer Zahlungssysteme über ihre Heimatmärkte hinaus erleichtert werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein nationales Kartensystem auch außerhalb seines Heimatlandes an Verkaufsstellen eingesetzt werden kann, ohne dass Händler ihre POS-Terminals technisch aufrüsten müssen.
Die EZB erklärte außerdem, dass die positiven Auswirkungen dieser Standardisierungsarbeit bereits vor der Einführung des digitalen Euro sichtbar sein könnten. Sobald die EU-Gesetzgeber die Verordnung zum digitalen Euro verabschiedet haben, erhalten die Marktteilnehmer mehr Sicherheit hinsichtlich der Geltung dieser Standards im gesamten Euroraum, da der digitale Euro dann gesetzliches Zahlungsmittel sein wird.
Die EZB erklärte, diese Standards seien gemeinsam mit Marktteilnehmern in der Regelwerksgruppe ausgewählt worden und entsprächen den Zielen der Zahlungsverkehrsstrategie des Eurosystems. Weitere Standards könnten später hinzugefügt werden, jedoch nur mit Zustimmung des EZB-Rats.
Fragen zu den Kosten des digitalen Euros überschatten weiterhin das Projekt
Während die EZB die Infrastruktur für den digitalen Euro aufbaut, hält sie die Projektkosten weiterhin geheim. Vor vier Tagen erklärte Nicholas Anthony vom Cato Institute, die EZB habe sich trotz wochenlanger Verhandlungen und einer Anfrage nach öffentlichen Dokumenten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit an der digitalen Zentralbankwährung geweigert, detaillierte Angaben zu den Ausgaben zu machen.
Nicholas sagte, die Bank habe ihn um einendentgebeten, um zu überprüfen, ob er gemäß Artikel 2(1) des Beschlusses EZB/2004/3 EU-Bürger sei.
Nicholas sagte, er habe der EZB mitgeteilt, dass er kein EU-Bürger sei, und darum gebeten, dass die Anfrage gemäß Artikel 2(2) behandelt werde, der besagt, dass Nicht-EU-Bürger das gleiche Verfahren nutzen können, um Informationen zu erhalten.
Später erhielt er folgende Antwort von der EZB: „Nach Prüfung Ihres Antrags sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es der EZB zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich ist, diesen zu bearbeiten.“ Die Bank erklärte außerdem, sie habe von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und den Antrag nicht bearbeitet, da er kein EU-Bürger sei.
Das brachte keine Lösung. Maya Thomas von Big Brother Watch stellte daraufhin als europäische Staatsbürgerin denselben Antrag, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Auch nach der Fristverlängerung verweigerte die EZB weiterhin die Angabe der Ausgaben für Forschung und Entwicklung des digitalen Euro. Sie argumentierte, die Veröffentlichung der Zahlen würde die Geschäftsinteressen vontracund der Bank, die internen Finanzen der EZB,dentInformationen und personenbezogene Daten offenlegen.
Nicholas wies darauf hin, dass EZB-Beamte bereits Teile der Ausgabenlage in öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht haben.
Auf Grundlage dieser Zahlen schätzte er, dass bereits mindestens 1,12 Milliarden Euro für den digitalen Euro bereitgestellt wurden, weitere 2,62 Milliarden Euro werden im Einführungsjahr erwartet. Eine andere Schätzung bezifferte die Gesamtkosten jedoch auf bis zu 18 Milliarden Euro.

