Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben kürzlich wichtige Bestandteile eines umfassenden Gesetzespakets zur Bekämpfung der Geldwäsche genehmigt, das Maßnahmen für den Kryptowährungssektor umfasst.
Dieser gesetzgeberische Fortschritt folgt einer Einigung im Januar über die Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR), die vorschreibt, dass Kryptodienstanbieter Protokolle zur Kundenüberprüfung einhalten und Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets sowie grenzüberschreitenden Überweisungen überwachen. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Einrichtung der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) vor, die ihren Sitz in Frankfurt, Deutschland, haben soll.
Der Gemeinsame Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres stimmte zusammen mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung mit 68 zu 10 Stimmen für die Einrichtung der AMLA. Darüber hinaus wurde eine vorläufige Einigung über die Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung mit 71 Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen und neun Nein-Stimmen erzielt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die von den 27 EU-Mitgliedstaaten angenommen werden sollen, erhielten eine Zustimmung von 74 Stimmen bei fünf Gegenstimmen. Diese Maßnahmen sind integraler Bestandteil der EU-Strategie gegen Geldwäsche und zielen darauf ab, ein einheitliches Regelwerk für die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten zu schaffen.
Regulatorische Bedenken
Obwohl die Verordnung darauf abzielt, einheitliche Anforderungen für alle Akteure im Finanzsektor anzuwenden, besteht in der europäischen Kryptoindustrie die Sorge, dass die Regeln für Kryptodienstleister strenger sein könnten als die für traditionelle Finanzinstitute. Die neu verabschiedeten Texte sind ein wichtiger Schritt in den Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche. Sie zielen darauf ab, den Ansatz im gesamten Block zu harmonisieren und sicherzustellen, dass Anbieter von Kryptodiensten umfassende Überprüfungs- und Überwachungsanforderungen einhalten.