Die australische Wertpapier- und Investitionskommission (ASIC) hat regulatorische Erleichterungen für Stablecoin-Vermittler angekündigt. Die Ausnahmeregelung erlaubt es Vermittlern, Stablecoins von Unternehmen zu vertreiben, die bereits über eine australische Finanzdienstleistungslizenz (AFSL) verfügen, ohne dafür eine eigene Lizenz beantragen zu müssen.
Die Erleichterung gilt für den Sekundärvertrieb von Stablecoins und tritt nach Eintragung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies ist der erste formelle Schritt des Landes zur Lockerung der Lizenzbestimmungen im Bereich digitaler Vermögenswerte.
Cryptopolitan Anfang des Jahres berichtete
Die Regeln sollten kleine Unternehmen und Firmen außerhalb des Finanzdienstleistungssektors ausnehmen, während größere Kryptowährungshandelsplattformen eine australische Finanzdienstleistungslizenz (AFSL) beantragen müssten
ASIC gewährt Stablecoin-Distributoren eine Ausnahmeregelung
Die ASIC hat die Ausnahmeregelung „Corporations (Stablecoin Distribution Exemption) Instrument 2025/631“ geschaffen, um die Richtlinien für Stablecoin-Börsen zu vereinfachen. Vor dieser Ausnahmeregelung mussten Börsen, Broker und Stablecoin-Plattformen ein langwieriges und kostspieliges Verfahren zur Beantragung einer australischen Finanzdienstleistungslizenz (AFSL) durchlaufen. Sie benötigten außerdem Markt- oder Clearing- und Abwicklungslizenzen, selbst wenn ein lizenziertes Unternehmen den jeweiligen Stablecoin bereits emittiert hatte. Nun ist keine separate Lizenz mehr erforderlich, sofern der Stablecoin-Emittent bereits über eine AFSL verfügt.
AUDM von Catena Digital ist der erste Token, der unter diese Ausnahmeregelung fällt. Das bedeutet, dass Intermediäre ihn ohne separate Lizenzen vertreiben dürfen. Die ASIC verpflichtet Intermediäre jedoch weiterhin, ihren Kunden wichtige Informationen bereitzustellen, wie beispielsweise die Produktinformationen (PDS) von Catena Digital für AUDM (sofern vorhanden). Die PDS erläutert die Funktionsweise des Stablecoins, die damit verbundenen Risiken und weitere wichtige Informationen, die vor dem Handel bekannt sein sollten.
ASIC erklärte, die Ausnahmeregelung ändere nichts am Rechtsstatus von Stablecoins, sondern ziele darauf ab, Unternehmen die Entwicklung weiterer Dienstleistungen für Stablecoins zu ermöglichen und gleichzeitig die Verbraucher zu schützen. Kurz gesagt: Die Beantragung einer Lizenz ist nun einfacher und schneller, die Überwachung der Umsetzung bleibt jedoch streng.
Diese Ausnahmeregelung ist die erste ihrer Art in Australien und zeigt, dass ASIC Innovationen fördern will, ohne die Verbrauchersicherheit zu gefährden.
ASIC plant, die Erleichterungen zu verlängern, sobald das Finanzministerium neue Regeln erarbeitet
ASIC beabsichtigt, diese Erleichterung künftig auch auf andere Stablecoins auszuweiten. Emittenten müssen jedoch zunächst eine australische Finanzdienstleistungslizenz (AFSL) beantragen und erhalten. Mit einer solchen Lizenz kann die Ausnahme auch für Intermediäre gelten, und Nutzer könnten auf mehr Stablecoins zugreifen. Ziel ist es, den derzeitigen Druck auf Intermediäre zu verringern, während das australische Finanzministerium an einem umfassenden und dauerhaften Rahmen für Stablecoins arbeitet.
Steve Vallas, CEO von Blockchain APAC, erklärte, die Ausnahmeregelung der ASIC sei praktikabel, da sie viele Hürden beseitige, mit denen Intermediäre beim Handel mit Stablecoins konfrontiert seien. Er fügte hinzu, der Plan stimme mit den australischen Finanzdienstleistungsstandards überein, solle aber nur eine Übergangslösung darstellen, bis das Finanzministerium eine dauerhafte Lösung vorlege.
Die Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit den Bemühungen der ASIC im vergangenen Jahr, die Anwendbarkeit geltender Finanzgesetze auf digitale Vermögenswerte zu erläutern. Die Behörde veröffentlichte im Dezember 2024 ein Konsultationspapier mit dem Titel CP 381, das mit den Aktualisierungen des Leitfadens INFO 225 verknüpft war. In diesem Dokument bat die ASIC die Öffentlichkeit um Feedback zur Anwendung der defivon Finanzprodukten auf verschiedene Arten digitaler Token. Dazu gehörten Stablecoins, von Kryptobörsen erzeugte Token, Meme-Coins, rohstoffgedeckte Token und Wrapped Token.
ASIC hat dem Konsultationspapier auch Beispiele beigefügt, um es Unternehmen und Vermittlern zu erleichtern, zu verstehen, wann ein digitaler Vermögenswert als Finanzprodukt zu behandeln ist und welche rechtlichen Pflichten für sie gelten.

