Die australische Finanzaufsichtsbehörde ASIC (Australian Securities and Investment Commission) hat soeben neue Richtlinien für den Umgang mit, die Durchführung und die Recherche von Initial Coin Offerings (ICOs) sowie Leitfäden für den Umgang mit Kryptowährungstransaktionen und -geschäften veröffentlicht.
Die Bekanntgabe erfolgte heute Vormittag auf der offiziellen Website der Regulierungsbehörde.
Welche Richtlinien gelten?
Die Regulierungsbehörde sprach lediglich über lokale Richtlinien innerhalb des Rahmens der ASIC-Regulierungsbestimmungen und -Gesetzgebung. Ausländische Institute, die Finanzdienstleistungen im Bereich Kryptowährungen anbieten, wurden nicht berücksichtigt. Die Richtlinien sind jedoch für jedes in Australien tätige Krypto-Unternehmen klar und leicht verständlich.
Die Richtlinien legen fest, dass alle Krypto-Assets, die als Finanzprodukte eingestuft werden, nur von Anbietern ausgegeben werden dürfen, die über eine lokale ASIC-Lizenz verfügen.
Die Gesetze gelten auch für Miner und Transaktionsverarbeiter, die als Clearing- und Abwicklungsdienstleister (CS-Anbieter) der Kryptoindustrie eingestuft werden. Daher kann auch für sie eine Lizenz erforderlich sein.
Die Aufsichtsbehörde empfiehlt allen Krypto-Unternehmen, ihr Geschäftsmodell im Hinblick auf Initial Coin Offerings (ICOs) sorgfältig zu prüfen. Produkte mit entsprechenden Merkmalen müssen als Finanzprodukte gekennzeichnet werden. Andernfalls drohen ihnen Bußgelder oder sogar der Lizenzentzug.
Die Aufsichtsbehörde erinnerte die Unternehmen außerdem daran, dass die KYC- und Anti-Geldwäsche-Gesetze mit etwas mehr Aufmerksamkeit durchgesetzt werden müssten, da Kryptobetrugsfälle im Land rasant zugenommen hätten.
Insgesamt besteht für die australische Krypto-Handelsgemeinschaft kein Grund zur Sorge hinsichtlich der Einführung dieser neuen Richtlinien. Solange sie sich an ein lizenziertes Unternehmen halten, ist Betrug so gut wie ausgeschlossen.
ASIC-Kryptorichtlinien