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Wintermute drängt die SEC zu Ausnahmeregelungen für regulierte Broker-Dealer.

In diesem Beitrag:

  • Wintermute argumentiert, dass Regel 15c3-3 für ein stark intermediiertes System entwickelt wurde, das die Blockchain-basierte Abwicklung nicht mehr benötigt.
  • Das Unternehmen argumentiert, dass Händler, die On-Chain-Transaktionen mit Kontrahenten abwickeln, die ihre eigenen Vermögenswerte kontrollieren, für bestehende Ausnahmen gemäß den SEC-Regeln in Frage kommen sollten.
  • Wintermute möchte eine Bestätigung, dass Eigenhändler und DeFi -Liquiditätsanbieter nicht als von der SEC regulierte Händler eingestuft werden sollten.

Die OTC-Plattform Wintermute Trading hat die US-Regulierungsbehörden aufgefordert, Händler von bestehenden Regeln bei der Abwicklung tokenisierter Wertpapiere auf Blockchain-Netzwerken zu befreien, und argumentiert, dass jahrzehntealte Vorschriften die Innovation auf den Märkten für digitale Vermögenswerte ersticken.

In einer anschließenden Eingabe an die Crypto Task Force der Securities and Exchange Commission drängte das in London ansässige Unternehmen auf Klarheit in zwei Schlüsselfragen: Erstens, Händlern die Möglichkeit zu geben, Geschäfte direkt auf der Blockchain abzuwickeln, ohne dass Verbraucherschutzregeln ausgelöst werden, und zweitens, sicherzustellen, dass Liquiditätsanbieter auf dezentralen Finanzprotokollen nicht gezwungen werden, sich als Händler zu registrieren.

On-Chain-Abwicklung ohne veraltete Infrastruktur

Wintermutes Hauptanliegen betrifft die Regel 15c3-3, die sogenannte Kundenschutzregel, die entwickelt wurde, um zu verhindern, dass Broker-Dealer Kundengelder missbrauchen.

Das Unternehmen argumentiert, dass Händler, die tokenisierte Wertpapiere direkt auf der Blockchain mit Gegenparteien abwickeln, die ihre eigenen digitalen Geldbörsen kontrollieren, Anspruch auf eine bestehende Ausnahme haben sollten, die es Händlern ermöglicht, auf die Führung spezieller Bankkonten zum Schutz der Kunden zu verzichten.

„Die Einbindung einer Bank und einer veralteten Infrastruktur in einen auf Blockchain basierenden Abwicklungszyklus würde die Vorteile und Effizienz des On-Chain-Abwicklungsprozesses eines Händlers, der seine eigene Wallet- und Schlüsselverwaltungssoftware verwendet, vollständig untergraben und beseitigen“, schrieb Wintermute in seiner an Kommissar Peirce und die Mitglieder der Task Force gerichteten Stellungnahme

Nach dem Folgetreffen mit der SEC erklärte Wintermute : „Die aktuellen Regeln wurden für eine Ära mit mehreren Vermittlungsebenen geschrieben. Für die Blockchain-basierte Abwicklung sind diese mehreren Ebenen nicht erforderlich und beseitigen sogar die Effizienzvorteile der Technologie.“

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„Regulierte Händler sollten die Möglichkeit erhalten, eigene Clearing- und Abwicklungsverfahren für tokenisierte Wertpapiere zu entwickeln, ohne dass dabei die für Broker-Dealer geltenden Regeln ausgelöst werden, die Clearing-Dienstleistungen für Kunden erbringen. Dies würde es Händlern ermöglichen, Transaktionen direkt in der Blockchain mit Kontrahenten abzuwickeln, mit individuell angepassten Risikomanagementstandards“, schrieb die OTC-Plattform.

Die Kluft zwischen Händlern und Dealern in den DeFi Märkten

Wintermutes zweite Forderung betrifft die seit langem bestehende Unterscheidung zwischen „Händlern“, die sich bei der SEC registrieren müssen, und „Tradern“, die ausschließlich für eigene Rechnung kaufen und verkaufen. 

Das Unternehmen wünscht sich die Bestätigung, dass Eigenhändler und Liquiditätsanbieter auf dezentralen Finanzprotokollen nicht als Händler gelten sollten, nur weil sie den Märkten Liquidität zur Verfügung stellen.

Wintermute schrieb auf X, dass „Eigenhandel und Liquiditätsbereitstellung auf DeFi -Protokollen keine Händlerregistrierung auslösen sollten.“

Wenn ein Unternehmen nur für eigene Rechnung handelt und nicht mit Kunden interagiert, fällt diese Tätigkeit unter die seit langem bestehende „Händlerausnahme“, die hinzugefügt wurde.

Wintermutes Engagement im Kryptomarkt

Die von Wintermute angestrebten Ausnahmen für Broker-Dealer könnten die Reibungsverluste bei der On-Chain-Abwicklung erheblich verringern und Kosten und operativen Aufwand reduzieren. 

Dies könnte wiederum die institutionelle Akzeptanz tokenisierter Wertpapiere erhöhen. Ein solcher Wandel wirft jedoch wichtige Fragen zum Anlegerschutz und zur Marktintegrität auf. Weniger Intermediation bedeutet weniger Sicherheitsinstanzen für die Kunden, und die Regulierungsbehörden werden sich von der Robustheit der On-Chain-Mechanismen überzeugen wollen.

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Im September forderte Wintermute die SEC auf, klarzustellen, dass Netzwerk-Token wie Bitcoin und Ether nicht als Wertpapiere behandelt werden sollten. Laut Wintermute seien diese Token besser als Infrastruktur, Sammlerstücke oder Rohstoffe zu betrachten, und eine falsche Kategorisierung würde Innovationen hemmen und den Handel aus dem US-Markt verlagern.

Die Reaktion der SEC wird in der gesamten Digital-Asset-Branche genau beobachtet werden. Wintermute lobt die Regulierungsbehörde für ihre „anhaltende Offenheit für einen Dialog darüber, wie bestehende Vorschriften an Blockchain-basierte Märkte angepasst werden können“.

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