- Die thailändische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat ihre Eigenkapitalvorschriften für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte überarbeitet.
- Die Entscheidung erfolgte im Anschluss an einen Anstieg des Handelsvolumens an der Börse von Thailand.
- Unternehmen, die Kryptowährungen halten, können nun bis zu 50 Prozent des Vermögenswerts bei der Berechnung ihres Nettovermögens hinzurechnen.
Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde hat ihre Nettokapitalvorschriften (NC) für die Digitalvermögensbranche überarbeitet.
Laut einem thailändischen Nachrichtenportal hat die SEC die NC-Regeln nach einem starken Anstieg des Handelsvolumens an der thailändischen Staatsbörse überarbeitet. Die geänderten Regeln erlauben es Unternehmen, die mit digitalen Vermögenswerten handeln, deren Wert bei der Berechnung ihres neuen Kapitals zu berücksichtigen.
Steigendes Handelsvolumen
Laut einem Bericht der Bangkok Post hat die thailändische Börsenaufsichtsbehörde SEC ihre Regeln für die Nichtverwertung von Wertpapieren (NC-Regeln) nach einem sprunghaften Anstieg des Handelsvolumens an der thailändischen Börse (SET) überarbeitet. Sowohl die SEC als auch die Thailand Futures Exchange (TFEX) verzeichneten nach den US-Präsidentschaftswahlen einen deutlichen Anstieg ihrer Handelsvolumina dent Das 24-Stunden-Handelsvolumen der SET stieg auf 166 Milliarden Baht, während das tägliche Volumen der TFEX die Marke von einer Million überschritt.
Die thailändische Börsenaufsichtsbehörde überarbeitet die NC-Regeln.
Die neuen Regeln der thailändischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) sollen den wachsenden Markt für digitale Vermögenswerte fördern, indem sie Brokern ein optimiertes Liquiditätsmanagement ermöglichen. Die neuen Bestimmungen erlauben es Unternehmen, die digitale Vermögenswerte halten, diese in ihre Nettoumlaufvermögensberechnungen einzubeziehen. Allerdings müssen die Unternehmen je nach Qualität des Vermögenswerts einen prozentualen Anteil abziehen, wobei der maximal zulässige Abzug 50 Prozent des Vermögenswerts beträgt.
Unternehmen, die Dienstleistungen und die Speicherung digitaler Vermögenswerte anbieten, sind nun verpflichtet, mehr als ein Prozent der Guthaben in der Cold Wallet und fünf Prozent der Kundengelder in einem anderen System, beispielsweise einer Hot Wallet, zu verwahren. Bietet das Unternehmen keine Kryptowährungsspeicherung an, schreibt die Verordnung ein Eigenkapital von mehr als einer halben Million Baht vor.
Thailand hat bedeutende Maßnahmen ergriffen, um das Wachstum der Digital-Asset-Branche zu fördern und plant die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC). Lokalen Quellen zufolge nutzt die Bank bereits ihren digitalen Baht, um Transaktionen mit ausgewählten Unternehmen zu erleichtern.

