US-Staatsanwälte behaupten, der Sohn von Carlos Ghosn, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des japanischen Automobilherstellers Nissan, habe Kryptowährungszahlungen an einen US-Bürger geleistet, der ihm im Gegenzug bei der Flucht aus Japan geholfen habe, um einer Anklage wegen Finanzvergehen zu entgehen. Die USA haben nun die Freilassung der Helfer gegen Kaution abgelehnt.
Ghosns Sohn zahlte seine Flucht mit Kryptowährung
Der Sohn des ehemaligen Nissan-Chefs Anthony Ghosn überwies Peter Taylor Kryptowährungen im Wert von 500.000 US-Dollar. Michael Taylor, Peters Vater, half dem Sohn jedoch auch bei der Flucht außer Landes – in einem Koffer und einem Privatjet. Reuters berichtete darüber am Donnerstag unter Berufung auf die jüngste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft führte in der Anklageschrift weiter aus, dass es sich bei den Kryptozahlungen um eine zusätzliche Zahlung an Peter Taylor handelte. Der ehemalige Nissan-Chef selbst soll im Oktober rund 862.500 US-Dollar an ein von Peter Taylor geführtes Unternehmen überwiesen haben. Dies geschah zwei Monate, bevor sie Anthony Ghosn im Dezember des vergangenen Jahres zur Flucht aus Japan verhalfen, wie aus dem Bericht hervorgeht.
Sie halfen Anthony Ghosn bei der Flucht in sein Elternhaus im Libanon. Dies geschah, nachdem er wegen Finanzverbrechen und der Unterdeklaration seiner Vergütung in den Nissan-Finanzberichten angeklagt worden war. Anthony Ghosn bestreitet jedoch jegliches Fehlverhalten.
Staatsanwaltschaft verweigert Taylors Freilassung gegen Kaution
Im Mai wurden die Taylors auf Antrag der japanischen Behörden in den USA inhaftiert, die auch ihre Auslieferung beantragt hatten. Die Details der Fiat- und Kryptowährungszahlungen an die Taylors wurden bekannt, als die US-Staatsanwaltschaft den jüngsten Antrag auf ihre Freilassung gegen Kaution ablehnte.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte zudem, die Taylors stellten eine erhebliche Fluchtgefahr dar, da sie nun Zugriff auf Ghosns umfangreiche Ressourcen hätten, um zu fliehen. Die Taylors hingegen beteuerten ihre Unschuld. Sie verwiesen darauf, dass das japanische Strafgesetzbuch die Beihilfe zur Flucht nicht unter Strafe stelle, es sei denn, die Person befinde sich bereits in Haft.
Die Taylors erklärten in diesem Zusammenhang, die Anklage gegen sie sei von Grund auf haltlos. Am Dienstag wird der Bundesrichter über ihren Antrag auf Kaution verhandeln.

