Dasdent Medienportal EURACTIV berichtet, dass in Europa eine neue Krypto-Aufsichtsbehörde in Vorbereitung ist, da die europäischen Behörden einen 167-seitigen Entwurf der Europäischen Kommission finalisieren.
Die regulatorischen Schritte und die Gründung einer Krypto-Aufsichtsbehörde in Europa wurden seit der Ankündigung des Libra-Projekts durch Facebook . Allerdings gab es während der COVID-19-Pandemie kaum neue Entwicklungen.
Jetzt, da sich die Welt langsam von der Pandemie erholt, deuten Aussagen wie die von Valdis Dombrovskis, demdent der Europäischen Kommission, auf einen bald umzusetzenden Regulierungsrahmen seit Juni 2020 hin.
Soll eine Krypto-Aufsichtsbehörde in Europa Abhilfe schaffen?
Laut der unabhängigen dent Laut Medienberichten enthält der Entwurf einen maßgeschneiderten Regulierungsrahmen, der die jeweiligen Risiken der einzelnen Kryptowährungen und digitalen Währungen berücksichtigt. Dies soll der europäischen Kryptoaufsicht helfen, ihre Energien und Ressourcen auf die größten Bedrohungen zu konzentrieren und gleichzeitig andere zu entlasten.
Der Entwurf wird offenbar als Reaktion auf nationale Regulierungen europäischer Mitgliedstaaten wie Frankreich und Deutschland vorangetrieben. Ziel des Entwurfs ist es, einen europaweit einheitlichen Rahmen und eine zentrale Kryptoaufsichtsbehörde zu schaffen, die ohne Interessenkonflikte agieren kann.
Der Bericht erläutert, dass der Entwurf über 6700 Kryptowährungen und digitale Währungen umfasst. Er bietet Entwicklern und ICO-Managern zudem einen Rahmen für die Einhaltung von Vorschriften, um Verbrauchersicherheit und Risikomanagement zu gewährleisten. Die Genehmigungen erfolgen künftig sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Sonderbestimmungen für Währungen wie Libra
Der Entwurf scheint digitale Währungen, die von großen Konzernen wie Libra unterstützt werden, hart zu treffen. Die im Gesetzentwurf als „bedeutende E-Geld-Token“ bezeichneten Währungen müssten sich einem strengeren Genehmigungs- und Zulassungsverfahren unterziehen.
Die Anbieter und Emittenten von E-Geld-Token würden als Kreditinstitute eingestuft und der Genehmigung durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) unterworfen. Dies erleichtert der EBA die operativen Aufgaben der Kryptoaufsichtsbehörde in Europa durch zusätzliche Schutzgesetze. Die Europäische Kommission soll die Bankenaufsicht bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wäre gemeinsam mit der Kryptoaufsichtsbehörde befugt, Untersuchungen durchzuführen, Kontrollen vorzunehmen und Bußgelder zu verhängen. Die Bußgelder würden mindestens fünf Prozent des Jahresumsatzes betragen. Darüber hinaus kann die EBA je nach den Umständen auch das Doppelte des Grundbetrags, den Gesamtgewinn des Unternehmens und/oder die durch den Verlust des E-Geld-Tokens vermiedenen Verluste festsetzen.
Bei Nutzerwertpapieren gilt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für jeden E-Geld-Anbieter, dass der Emittent auf Anfrage 100 Prozent des Wertes an die Kunden zurückzahlen muss, während zinsbasierte Gewinne für die Inhaber untersagt sind. Nicht zuletzt sieht der Gesetzentwurf auch die Erhebung einer Gebühr von den Anbietern von E-Geld-Token vor.

