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Die kenianische Steuerbehörde (KRA) schlägt eine Echtzeit-Überwachung der Kryptosteuer vor

In diesem Beitrag:

  • Die KRA plant die Integration eines neuen Echtzeit-Steuerüberwachungssystems in Kryptobörsen.
  • Die Krypto-Transaktionen beliefen sich im Jahr 2022 auf 2,4 Billionen Kenia-Schilling (ca. 18,6 Milliarden US-Dollar) und übertrafen damit das Volumen der kenianischen Geschäftsbanken.
  • Kenia belegt in Afrika den Spitzenplatz bei der Krypto-Akzeptanz, mit über 4 Millionen Nutzern, die verschiedene Krypto-Aktivitäten durchführen.

Nickson Omondi, Leiter des Steuerbüros für die digitale Wirtschaft bei der kenianischen Steuerbehörde (KRA), erklärte, die Behörde plane die Einführung eines Echtzeit-Steuererhebungssystems, das in die Kryptobörsen integriert werden soll. Mit dieser Initiative will die KRA die Steuerbasis Kenias erweitern und vom wachsenden Kryptosektor profitieren, der 2022 ein Transaktionsvolumen von rund 18,6 Milliarden US-Dollar verzeichnete.

Die kenianische Steuerbehörde (KRA) stellte ihre Steuerpläne für das Finanzjahr 2024/25 vor und bestätigte, dass das neue System Details wie Transaktionstyp, Datum, Wert und Uhrzeit erfassen und tracwird. Kryptobörsen wie Coinbase und Binance boten dem kenianischen Kryptomarkt trotz fehlender klarer Regulierungen durch die kenianische Zentralbank (CBK) und die Kapitalmarktbehörde (CMA) ihre Dienste an. 

Die KRA räumt ein, dass veraltete Systeme bei der Überwachung der Kryptosteuer ineffektiv sind 

Laut afcacia.io behinderte der unsichere Rechtsrahmen für in Kenia tätige Kryptobörsen die Bemühungen der KRA, Steuersysteme in Kryptobörsen zu integrieren. 

Siehe auch  Cardano , Stellar und Chainlink an der CME.

Omondi von der KRA bestätigte die Einführung der Digitalsteuer und der Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Diese beiden Steuern gelten speziell fürdent, Unternehmen und multinationale Konzerne ohne physische Niederlassung in Kenia, die Dienstleistungen für kenianische Verbraucher anbieten. Sie ermöglichen es der Regierung, Steuern von Personen oder Institutionen zu erheben, die vom kenianischen Digitalmarkt profitieren.

Am 1. September 2023 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die Krypto-Investoren den Zugang zum Kryptomarkt ermöglichte. Zuvor war unklar, ob Krypto-Investoren Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer oder Quellensteuer zahlen mussten. Die aktuelle Steuerregelung, die am 1. September durch das Finanzgesetz 2023 in Kraft trat, verpflichtet Kryptobörsen, 3 % ihrer Gewinne über das neue System der kenianischen Steuerbehörde (KRA) an die kenianische Regierung abzuführen. Das Gesetz erstreckt sich zudem auf alle Formen digitaler Vermögenswerte, einschließlich NFTs.

Auf die Frage, wie die Kryptobörsen ihre 3%igen Steuern abgeführt hätten, erklärte Omondi, die Angelegenheit werde noch diskutiert, obwohl einige Börsen die Vorschriften einhielten. Die kenianische Zentralbank habe kenianischen Banken geraten, nicht direkt mit Kryptobörsen Geschäfte zu machen, obwohl dies nicht als illegal eingestuft worden sei. Er fügte hinzu, dass die Rechtsprechung weltweit alle Steuern als rechtmäßig anerkenne, auch solche, die auf illegale Aktivitäten erhoben würden. 

Die KRA beschreibt die Verfahren zur Einreichung und Abführung von Kryptosteuern und -strafen

In einem Interview mit David von BitKE gab , dass Anleger die Steuern selbst einreichen könnten, obwohl es für Börsen einfacher sei, die Steuerabführung zu übernehmen.

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Bezüglich der Digitalsteuer erklärte Omondi, dass die kenianische Steuerbehörde (KRA) vor 2019 keinen Mechanismus zur Besteuerung von Einkünftendent aus Kenia hatte. Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Gesetz geändert, um diedentausschließlich auf Nichtansässige zu erheben. Die Verantwortung für die Abgabe und Abführung der Steuer auf digitale Vermögenswerte liegt jedoch weiterhin bei den Anlegern.

Omondi bestätigte außerdem, dass es Durchsetzungsmaßnahmen gebe, die Börsen, die die eingenommenen Steuern nicht innerhalb von fünf Werktagen abführten, zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 5 % der nicht abgeführten Steuern verpflichteten. Zusätzlich würden monatliche Zinsen in Höhe von 1 % auf die nicht abgeführten Steuern erhoben. 

Die KRA wurde beauftragt, Abschnitt 96 des Steuerverfahrensgesetzes durchzusetzen und arbeitete dabei mit anderen Regierungsbehörden zusammen, um weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise den Zugang der Börse zum kenianischen Markt zu sperren. Die KRA könnte zudem auf der Grundlage bestehender Rahmenwerke mit Partnerländern wie Großbritannien zusammenarbeiten, um die gegenseitige Amtshilfe bei der Steuererhebung zu stärken. 

Der Finanzgesetzentwurf 2024 enthielt keine Regelungen zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte, außer dem Verzicht auf Strafen für nicht gezahlte Steuern.    

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