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Die Bank von Korea wehrt sich gegen die FSC im Streit um die Governance von Stablecoins.

In diesem Beitrag:

  • Die Finanzdienstleistungskommission und die Bank von Korea sind in einen Streit darüber geraten, welche Institution für die Ausgabe von an den Won gekoppelten Stablecoins zuständig ist.
  • Der Streit hat zu einer Verzögerung des zweiten Teils des Gesetzesentwurfs der Regierung zu virtuellen Vermögenswerten geführt, der eigentlich bis Mittwoch eingereicht werden sollte.
  • Die Bank von Korea schlug einen von Banken geführten Konsortiumsansatz vor, bei dem das Konsortium eine Beteiligung von mehr als 51 % an dem an den Won gekoppelten Stablecoin hält.

Die Finanzdienstleistungskommission (FSC) und die Bank von Korea streiten darüber, welche Institution für die Ausgabe von an den Won gekoppelten Stablecoins zuständig ist. Dieser Konflikt hat die Regierung veranlasst, die Vorlage des zweiten Teils des Gesetzesentwurfs zu virtuellen Vermögenswerten zu verzögern, der der Nationalversammlung ursprünglich bis Mittwoch vorgelegt werden sollte.

Lokale Medien berichteten am Mittwoch, dass politische Kreise enthüllt hätten, dass die Finanzdienstleistungskommission (FSC) den Gesetzesentwurf nicht dem Nationalen Politikausschuss der Nationalversammlung vorgelegt habe. Die Demokratische Partei Koreas hatte zuvor den 10. Dezember als Frist für die zweite Phase des Gesetzesentwurfs zur Regulierung virtueller Vermögenswerte durch die Regierung gesetzt. Diese Frist war am 1. Dezember in einer Konsultation zwischen Regierung und Partei festgelegt worden.

Die koreanische Zentralbank fordert, dass Banken 50% der Anteile an Stablecoin-Emittenten halten.

Die Demokratische Partei Koreas legte im Juni ihren Gesetzentwurf für digitale Basiswährungen vor, der Stablecoins regulieren . Abgeordnete der Partei schlugen vor, dass Nichtbanken und Zahlungsdienstleister Stablecoins ausgeben und die Finanzdienstleistungskommission als primäre Regulierungsbehörde fungieren soll.

Die FSC und die Bank von Korea haben ihre unterschiedlichen Auffassungen über die für die Ausgabe der an den Won gekoppelten Stablecoins zuständige Institution noch nicht beigelegt. Die koreanische Zentralbank argumentierte, dass die Ausgabe des Stablecoins ausschließlich einem Konsortium gestattet werden sollte. Die Reserve Bank schlug , dass Banken einen Anteil von über 51 % an dem an den Won gekoppelten Stablecoin halten sollten.

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Die Finanzdienstleistungskommission (FSC) hat den von Banken geführten Konsortialansatz nicht bestätigt, die 51-prozentige Beteiligungsquote jedoch abgelehnt. Aus den FSC-Vorschlägen geht die Bewertung der Vor- und Nachteile verschiedener Strukturen hervor. 

Die Regierungsbehörde argumentierte, dass die Beteiligung einer oder mehrerer Banken an einem Stablecoin-Emittenten mit mehr als 50 % die Bedenken der koreanischen Zentralbank hinsichtlich der Finanzstabilität ausräumen könnte. Das koreanische Bankengesetz verbietet Banken zudem den Besitz von mehr als 15 % an Nicht-Finanzunternehmen, was tendenziell zur Trennung von Finanzsektor und Industrie beiträgt.

„Emittenten wie der Zugang für ausländische Nutzer, das System zur Verifizierung des Klarnamens, Derivate und die Trennung von Finanzwesen und Industrie sind alle an bestehende institutionelle Regeln gebunden. Damit ein tragfähiges Ökosystem für digitale Vermögenswerte entstehen kann, müssen sich diese Komponenten gemeinsam weiterentwickeln.“

-Kim Sung-jin, Leiter der Abteilung für virtuelle Vermögenswerte bei der FSC.

Die FSC ist zudem der Ansicht, dass sich auch andere Nichtbankensektoren der Wirtschaft an der Ausgabe des an den Won gekoppelten Stablecoins beteiligen sollten. Die Regierungsbehörde merkte an, dass 14 der 15 von der EU-MiCA regulierten Stablecoins von Nichtbanken stammen.

Die Bank von Korea und die FSC gerieten auch hinsichtlich der Genehmigung der Stablecoin-Ausgabe und der Aufsichtsbefugnis aneinander. Die koreanische Zentralbank ist der Ansicht, dass die Ausgabe von Stablecoins im Land durch ein einstimmiges Gremium genehmigt werden sollte. 

Das Finanzinstitut fordert außerdem die Befugnis, von der Finanzaufsichtsbehörde (FSC) Prüfungen von Stablecoin-Emittenten zu verlangen. Die Finanzdienstleistungskommission (FSC) wies den Antrag mit der Begründung zurück, dies könne der Zentralbank übermäßige Macht verleihen.

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Die Bank von Korea strebt an, Emittenten als Finanzinstitute zu defi.

Eine längere Verzögerung bei der Ausarbeitung des Regierungsgesetzentwurfs könnte dazu führen, dass andere, derzeit von Abgeordneten eingebrachte Gesetzesvorhaben vorrangig behandelt werden. Die Demokratische Partei Koreas plante, das Gesetz zur zweiten Phase des virtuellen Vermögenswertgesetzes durch eine Überprüfung des Regierungsgesetzentwurfs zu verabschieden.

Die Chosun Daily berichtete , dass eine Quelle aus dem der Demokratischen Partei nahestehenden Politischen Ausschuss argumentierte, es sei derzeit schwierig, die Unterschiede zwischen der Finanzdienstleistungskommission und der Bank von Korea zu verringern. Die Quelle erklärte außerdem, dass ein Versäumnis, den Gesetzentwurf der Regierung vorzulegen, zu einem langwierigen Diskussionsprozess führen könnte.

Er ist der Ansicht, die Regierung solle zunächst die von den Abgeordneten eingebrachten Gesetzesentwürfe prüfen. Zu den Abgeordneten, die Gesetzesentwürfe eingebracht haben, gehören Ahn Do-gul, Min Byung-deok und Kim Hyun-jung von der Demokratischen Partei. Auch Mitglieder der Partei der Volksmacht, wie Kim Eun-hye und Kim Jae-sub, haben Gesetzesvorschläge unterbreitet.

Die Bank von Korea hatte zuvor ebenfalls vorgeschlagen, Emittenten als Finanzinstitute zu defi. Diese Initiative birgt rechtliche Herausforderungen, da die Regierung von Lee Jae Myung digitale Vermögenswerte nicht als Finanzanlageprodukte im Sinne des Kapitalmarktgesetzes einstuft.

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