Der Rechtsstreit zwischen Kik und der US-Börsenaufsicht SEC ist noch lange nicht beendet, da beide Seiten gegen das geplante summarische Urteil Einspruch erhoben haben. Der langwierige Rechtsstreit dreht sich um das Initial Coin Offering (ICO) von Kik aus dem Jahr 2017. Die SEC wirft der US-Börsenaufsicht SEC vor, die Ausgabe dieser Coins habe gegen Wertpapiergesetze verstoßen.
Kik hingegen argumentiert, dass das ICO nicht als illegal bezeichnet werden könne. Während die beiden Parteien ihre Argumente zum Howey-Test vortragen, bleibt abzuwarten, wie das endgültige Urteil ausfällt.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kik und der SEC werden immer komplizierter
Kik argumentiert , dass die SEC keine Grundlage habe, um zu begründen, ob die Coin-Angebote bei den Käufern den Eindruck von Gewinnmaximierung erweckt hätten. Auch die Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und den Investoren sei nicht eindeutig belegt. Somit seien die Anforderungen des Howey-Tests nicht vollständig erfüllt.
Darüber hinaus stellt Kik klar, dass im ICO-Marketingmaterial deutlich darauf hingewiesen wurde, dass die Veranstaltung ein Treffen von Entwicklern darstellt, die zur Entwicklung des Kin-Ökonomie-Ökosystems beitragen wollen.
Im Gegenteil, die SEC stuft das ICO als Wertpapierangebot ein, da es alle Kriterien des Howey-Tests erfüllt. Als die Teilnehmer des Kik-ICO die Coins erwarben, wurden sie Teil des „gemeinsamen Unternehmens“, wodurch eine angemessene Gewinnerwartung bestand.
Ted Livingstone, Gründer von Kik, widerspricht der SEC entschieden. Er verteidigt die Herkunft der Kin-Währung. Die SEC entgegnet, dass die Marketingmaterialien von Kin nicht erwähnen, welche Waren und Dienstleistungen mit Kin bezahlt werden können.
Lässt sich die Argumentation von Telegram auf den Rechtsstreit zwischen Kik und der SEC übertragen?
Der Anwalt von Kik argumentiert, dass die „schlecht begründeten“ Urteile im Fall SEC-Telegram hier nicht als Präzedenzfall herangezogen werden können. dent führte aus, dass sich die beiden Fälle grundlegend voneinander unterscheiden.
Er fügt hinzu, dass für Dritte nicht rechtsverbindlich seien in dem vorliegenden Gerichtsverfahren nicht als Präzedenzfall herangezogen werden könnten. dent beansprucht damit Erleichterungen bei der Registrierung gemäß den Wertpapiervorschriften der SEC. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Argumente auf den Rechtsstreit zwischen Kik und der SEC auswirken werden.

