Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) hat ein Diskussionspapier zur Klassifizierung digitaler Vermögenswerte in Kategorien auf der Grundlage der Art der Geldverteilung veröffentlicht. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Kryptoregulierung dar.
Digitale Vermögenswerte werden in dieser Klassifizierung in zwei Kategorien : Typ 1 und Typ 2. Beispiele für Typ 1 sind Utility-Token. Typ 2 umfasst hingegen Ethereum , Bitcoin und ähnliche dezentrale Kryptowährungen.
Je nachdem, in welche Kategorie die virtuellen Vermögenswerte fallen, unterliegen sie unterschiedlichen Krypto-Regulierungen, die auf die jeweiligen Eigenschaften der einzelnen Arten abgestimmt sind.
Die FSA schlägt ein zweistufiges System vor, das zwischen Utility-Token und etablierten Kryptowährungen unterscheidet
Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde veröffentlichte ein Papier mit dem Titel „Überprüfung des Systemzustands im Zusammenhang mit Krypto-Assets“, in dem sie die Öffentlichkeit um ihre Meinung zur Klassifizierung digitaler Assets bat. Das Papier beschrieb zudem detailliert, wie digitale Assets in Typ 1 und Typ 2 kategorisiert werden.
Zunächst einmal umfasst Typ 1, basierend auf dem Papier, Krypto-Assets, die zur Finanzierung des übergeordneten Projekts oder für Geschäftszwecke verwendet werden.
Dazu gehören auch Altcoins von neuen Projekten, die zur Expansion auf Community-Finanzierung angewiesen sind. Genauer gesagt umfasste diese Kategorie Utility-Token.
In dem Vorschlag hieß es: „Bei Krypto-Assets des Typs 1 besteht ein hoher Bedarf, die Informationsasymmetrie zwischen Emittenten und Nutzern hinsichtlich des Verwendungszwecks der eingeworbenen Gelder und des Inhalts der Projekte usw. zu beseitigen.“
Bei Typ 2 werden digitale Vermögenswerte mit einer etablierteren oder dezentraleren Präsenz klassifiziert. Zu dieser Gruppe gehören auch gängige Kryptowährungen wie Ethereum und Bitcoin , die nicht der Kapitalbeschaffung für Unternehmen dienen.
Sie werden daher als Kryptowährungen ohne geschäftliche oder nicht-kapitalbezogene Nutzung eingestuft. In dem Vorschlag heißt es: „Bei Krypto-Assets des Typs 2 lassen sich viele nicht als bestimmte Emittentendent, weshalb es schwierig ist, eine Offenlegungs- und Informationspflicht gegenüber den Emittenten aufzuerlegen.“
Japan äußert ein zunehmendes Interesse daran, seine Kryptogesetze auszuweiten, um Fortschritte in diesem Bereich zu fördern
Japan bemüht sich seit Längerem um die Förderung der Entwicklung und des Wachstums des Kryptowährungssektors. Um dies zu unterstützen, verfolgt Japan trotz seiner traditionell restriktiven Haltung einen differenzierteren Ansatz bei der Kryptoregulierung. So sorgte beispielsweise die Überlegung der Behörden, das Verbot von Kryptowährungs-ETFs aufzuheben, für Aufsehen.
Darüber hinaus steht Japans jüngster Schritt zur Klassifizierung digitaler Vermögenswerte im Einklang mit den umfassenderen Krypto-Regulierungen des Landes.
Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) gab kürzlich bekannt, das Finanzinstrumente- und Börsengesetz zu überarbeiten. Die Behörde beabsichtigt, die Änderungen dem Parlament bereits 2026 vorzulegen. Gemäß der Überarbeitung sollen Kryptowährungen nicht mehr als Zahlungsmittel, sondern als eigenständige Finanzproduktkategorie betrachtet werden.

