Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Zahlungsbilanzstandards überarbeitet, um digitale Vermögenswerte einzubeziehen.
In der neu erschienenen siebten Ausgabe ihres Zahlungsbilanzhandbuchs (BPM7) führt die Agentur erstmals umfassende Leitlinien ein, die digitale Vermögenswerte in globale statistische Rahmenwerke integrieren.
Der IWF in seinem Zahlungsbilanzhandbuch danach, ob sie Verbindlichkeiten aufwiesen oder nicht.
Das kürzlich veröffentlichte Zahlungsbilanzhandbuch (BPM7) kategorisiert Bitcoin (BTC) und ähnliche Kryptowährungen als nicht-produzierte, nichtfinanzielle Vermögenswerte. Laut Handbuch werden einige Token ähnlich wie Aktien behandelt.
Digitale Vermögenswerte wurden im Allgemeinen in fungible und nicht-fungible Token unterteilt, wobei weitere Unterscheidungen darauf beruhten, ob diese Token Verbindlichkeiten hatten oder nicht.
Laut BPM7 werden Bitcoin und ähnliche Vermögenswerte, die als Tauschmittel ohne Verbindlichkeiten konzipiert sind, als Kapitalvermögen betrachtet. Stablecoins hingegen, die durch Verbindlichkeiten gedeckt sind, werden als Finanzinstrumente eingestuft.
Im Idealfall bedeutet dies, dass Transaktionen mit Bitcoin und ähnlichen Token separat in den Kapitalkonten als Käufe oder Verkäufe von nicht produzierten Vermögenswerten erfasst werden.
Der IWF erklärte: „Kryptovermögen ohne entsprechende Verbindlichkeit, die als Tauschmittel dienen sollen (z. B. Bitcoin), werden als nicht produzierte, nichtfinanzielle Vermögenswerte behandelt und separat in der Kapitalbilanz erfasst.“
Dennoch werden neu in Umlauf gebrachte Krypto-Token nicht als Änderungen des Vermögenswertvolumens erfasst, wenn die Token bereits im Austausch für Produktionsaktivitäten wie Proof of Work oder Proof of Stake in Umlauf gebracht wurden.
Vermögenswerte, die auf einer Plattform oder einem Protokoll wie Ethereum und Solana basieren, werden unterdessen wie Aktien behandelt, insbesondere wenn die Token-Inhaber in einem anderen Land als dem Land der Token-Plattform leben.
Der IWF sagt, dass die Belohnungen für das Staking Aktiendividenden ähneln werden
Neben der entsprechenden Haftung erkannte der IWF auch die Komplexität von Staking und renditebringenden Kryptoaktivitäten an, die von der Größe und dem Zweck des Bestands abhängt.
Darin wurde darauf hingewiesen, dass Staking-Belohnungen für das Halten dieser Token Aktiendividenden ähneln und daher als laufende Erträge verbucht werden sollten.
Darüber hinaus erklärte die globale Agentur, dass Transaktionen wie Mining und Staking zur Verifizierung von Kryptowährungstransfers als Dienstleistungserbringung betrachtet werden sollten.
Das Zahlungsbilanzhandbuch des IWF ist nach wie vor eine wichtige Referenz für Länder weltweit und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren die statistische Berichterstattung maßgeblich prägen. Ursprünglich von über 160 Nationen gemeinsam entwickelt, beeinflusst das Handbuch weiterhin die globalen Wirtschaftsstandards.

