Das EU-Gesetz DAC8 unterzieht Kryptowährungen ab dem 1. Januar einer steuerlichen Prüfung

- Die EU-Steuervorschriften DAC8 für Kryptowährungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und verpflichten Börsen und Broker zur Meldung von Nutzer- und Transaktionsdaten.
- Die Behörden können nun Kryptowährungssteuern über Grenzen hinweg tracund Vermögenswerte einfrieren, wenn die Steuern nicht bezahlt werden.
- Krypto-Unternehmen müssen ihre Systeme bis zum 1. Juli 2026 aktualisieren, und Investoren müssen bis zum 31. Januar 2027 Berichte einreichen.
Am 24. Dezember bestätigte die EU, dass die Veröffentlichung ihrer neuen Transparenzverordnung nur für digitale Vermögenswerte gelten und am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Darüber hinaus wird sie sich auf die derzeitige Methode zur Untersuchung von Kryptowährungsaktivitäten in der gesamten EU auswirken.
Der EU-Bericht hob außerdem hervor, dass die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8), die neue Verordnung, das bestehende EU-System der Zusammenarbeit in Steuerfragen auf Krypto-Assets und damit verbundene Dienstleistungen ausweitet.
Gemäß diesen Bestimmungen sind Unternehmen, die Kryptodienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Börsen und Broker, verpflichtet, umfassende Daten über alle ihre Nutzer und Transaktionen zu erfassen und den nationalen Steuerbehörden zu melden. Diese Behörden geben die erfassten Daten anschließend an andere EU-Mitgliedstaaten weiter.
Die Kryptoindustrie erreicht mit der Ankündigung von DAC8 einen weiteren Meilenstein
Die jüngste EU- Verordnung zur Steuertransparenz hat in der Krypto-Szene hitzige Debatten ausgelöst. Branchenkenner betonten im Anschluss an diese Kontroverse, dass die Änderung für die Branche unerlässlich sei, da sie eine Lücke schließe, die zuvor einige Sektoren der Kryptoökonomie von der regulären Steuererklärungspflicht ausgenommen habe.
Mit der Einführung von DAC8 wird daher erwartet, dass die zuständigen Behörden ein besseres Verständnis von digitalen Vermögenswerten, Transaktionen und Überweisungen erlangen, ähnlich wie sie es von Bankkonten und Aktien haben.
Es ist erwähnenswert, dass DAC8 zwar mit der EU- über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) zusammenarbeitet, sich aber auf andere Sektoren konzentriert. MiCA, die im April 2023 verabschiedet wurde, schafft einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Krypto-Assets in der gesamten Europäischen Union und legt den Fokus darauf, wie Krypto-Unternehmen Lizenzen erhalten, ihre Kunden schützen und ihre Geschäfte im Binnenmarkt abwickeln.
DAC8 gewährleistet die Einhaltung der Steuervorschriften, indem es die erforderlichen Daten zur Prüfung und Durchsetzung der Steuerpflichten an die Behörden übermittelt. Während sich MiCA auf das Marktverhalten konzentriert, stellt DAC8 die korrekte Meldung der Steuern sicher.
Während die Kryptoindustrie auf den 1. Januar wartet, an dem die neue Verordnung in Kraft tritt, deuteten mit der Angelegenheit vertraute Quellen auf den bevorstehenden Übergang der Kryptounternehmen hin. Laut diesen Quellen müssen die Unternehmen bis zum 1. Juli sämtliche Bereiche aktualisieren – von ihren Berichtssystemen über interne Kontrollverfahren bis hin zu Kundenprüfungen –, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Die zuständigen Behörden haben davor gewarnt, die Vorschriften nach diesem Datum nicht einzuhalten. Unternehmen, die diesen Meldepflichten nicht nachkommen, werden gemäß den nationalen Gesetzen mit Strafen belegt.
Für Kryptonutzer wurde in Berichten vor schwerwiegenden Folgen dieser Maßnahme gewarnt. Sollten die Steuerbehörden Anzeichen von Steuervermeidung oder -hinterziehung feststellen, erlaubt DAC8 den lokalen Behörden die Zusammenarbeit mit ihren Partnern in anderen EU-Mitgliedstaaten. Diese Partnerschaft ermöglicht es ihnen, Krypto-Vermögenswerte im Zusammenhang mit nicht gezahlten Steuern einzufrieren oder zu beschlagnahmen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn sich die Kryptowährungen außerhalb des Heimatlandes befinden.
Die Steuerbehörden setzen strenge Maßnahmen zur Sicherstellung der Steuerehrlichkeit um
Am 16. Mai 2023 hat der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Finanzministern der 27 EU-Mitgliedstaaten, die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden gebilligt. Ziel dieser EU-Richtlinie ist die Integration von Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) in das bestehende Steuermeldesystem.
Es ist erwähnenswert, dass der beabsichtigte Zweck darin besteht, sicherzustellen, dass Kryptowährungen dem Gemeinsamen Meldestandard (CRS) unterliegen und sowohl den Umfang als auch die Qualität der gesammelten Informationen zu verbessern.
Der CRS basiert auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Durch diese Richtlinien sowie durch DAC8 wurde den Behörden bewusst, dass die Zunahme unregulierter Krypto-Assets ein Hindernis für die Steuertransparenz weltweit darstellen könnte.
Daher verlangen CARF und DAC8, dass in Großbritannien ansässige digitale Marktintermediäre und andere in diesem Bereich tätige Länder ihre Kunden einer strengen Überprüfung unterziehen, Informationen über Transaktionen und Überweisungen sammeln und diese Informationen den Steuerbehörden zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus wurde in Berichten erwähnt, dass DAC8 ab Beginn des Steuerjahres 2026 zur Abgabe von Berichten verpflichtet ist. Investoren müssen ihren ersten Bericht jedoch erst bis zum 31. Januar 2027 einreichen.
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Nellius Irene
Nellius hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft und IT und verfügt über fünf Jahre Erfahrung in der Kryptowährungsbranche. Sie ist außerdem Absolventin des Bitcoin Dada-Programms. Nellius hat für führende Medien wie BanklessTimes, Cryptobasic und Riseup Media geschrieben.
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