Wenn eine bekannte dänische Bank ihren Mitarbeitern den Handel mit Kryptowährungen verbietet und das Gericht dem zustimmt, ist das kein gutes Zeichen für den Kryptomarkt. Die Nordea Bank of Denmark kann ihren Mitarbeitern nun den Kauf von Kryptowährungen und anderen digitalen Vermögenswerten untersagen. Das Urteil erging vor einem dänischen Gericht, in dessen Verfahren die Bank gegen diese Maßnahme vorgegangen war.
Die Bank hat diesen Schritt unternommen, um ihren Ruf angesichts der Volatilität solcher Anlageprodukte zu schützen. Sie kann nun ihre Mitarbeiter daran hindern, legal in Kryptowährungen zu investieren oder mit ihnen zu handeln, und gegen jegliche Missachtung des Gerichts vorgehen.
Gericht gibt dem Verbot des Kryptohandels durch eine dänische Bank statt
Dem Urteil zufolge sind die mit Kryptowährungen verbundenen Risiken erheblich. Die Nordea Bank handelt daher zu Recht, indem sie ihren Mitarbeitern die Beteiligung an solch riskanten Unternehmungen untersagt.
Der dänische Finanzverband hatte die Nordea Bank verklagt, da die Beschränkung für Bankangestellte rechtswidrig sei. Die Klage wurde eingereicht, nachdem die Bank im Januar 2018 ein internes Schreiben an alle Mitarbeiter versandt hatte, in dem sie mitteilte, dass aufgrund der hohen Risiken auf dem Kryptomarkt der Handel und die Anlage in Kryptowährungen verboten seien.
Die Bank erklärte, dass unregulierte Märkte wie Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte erhebliche Risiken bergen, da sie häufig von kriminellen Elementen . Sollten Bankmitarbeiter in Kryptowährungen investieren, könnte dies dem öffentlichen Ansehen der Bank schaden. Geldwäsche wird oft mit Kryptowährungen in Verbindung gebracht, und die Bank darf nicht mit solchen Elementen in Verbindung gebracht werden.
Kryptowährungen werden den Ruf der Bank gefährden
Selbst wenn Mitarbeiter privat in solche Vermögenswerte investieren, kann die Verbindung zur Bank deren Ruf schädigen. Der Gewerkschaftsvorsitzende Kent Petersen erklärte, die Klage sei eingereicht worden, weil die Anweisungen der Bank die Privatsphäre der Mitarbeiter verletzten. Jeder habe ein Privatleben, und die Investitionen dürften nicht mit der Bank als Ganzem in Verbindung gebracht werden.
Er führte weiter aus, es sei unerlässlich festzustellen, in welchem Maße Organisationen ihre Mitarbeiter kontrollieren. Das Urteil betrifft jedoch keine digitalen Vermögenswerte, die sich vor Inkrafttreten des Verbots im Besitz der Bankangestellten befanden.
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