Der US-Bezirksrichter Paul Engelmayer im Südbezirk von New York entschied, dass die Kryptowährungsbörse Coinbase sich einer Sammelklage stellen muss, die er zuvor abgewiesen hatte. Der Fall wurde im Berufungsverfahren teilweise wieder aufgenommen und wirft der Börse den Verkauf von Wertpapieren vor.
Der Fall geht auf drei Coinbase-Nutzer zurück: Louis Oberlander, Henry Rodriguez und Christopher Underwood. Sie verklagten die Börse im März 2022 und behaupteten, dass 79 der von Coinbase gelisteten Token Wertpapiere seien, wodurch Coinbase sich des nicht registrierten Wertpapierverkaufs schuldig gemacht habe.
Die Klage kommt immer wieder zurück
Die Klage forderte Coinbase auf, sich als nationale Wertpapierbörse zu registrieren und Schadensersatz zu zahlen. Richter Engelmayer wies die Klage im Februar 2023 ab. Er äußerte sich nicht zum Status der 79 Token, verwarf jedoch die Argumente der Kläger, die auf Wertpapierrecht beruhten.
Ein Berufungsgericht stellte , dass Engelmayers Entscheidung auf einer ungültigen Nutzungsvereinbarung beruhte. Das Berufungsgericht bestätigte zwar die Abweisung der auf Wertpapieren beruhenden Klagen, verwies den Fall jedoch zur Neuverhandlung an Engelmayer zurück.
Coinbase versuchte, die wiederaufgenommene Klage abweisen zu lassen, da das Unternehmen nicht der „gesetzliche Verkäufer“ der Token im Sinne des Bundesgesetzes sei defi „Im Blind-Bid-Ask-System von Coinbase werden Verkäufer mit Käufern zusammengebracht, die eine andere digitale Währung oder einen anderen Vermögenswert tauschen möchten“, argumentierte .
Engelmayer wies dieses Argument zurück. Seiner Ansicht nach „wickeln Kunden auf Coinbase ihre Transaktionen ausschließlich mit Coinbase selbst ab“. Coinbase antwortete mit einer Stellungnahme: „Coinbase listet, bietet oder verkauft keine Wertpapiere an seiner Börse. Wir freuen uns darauf, die verbleibenden Ansprüche vor dem Bezirksgericht zu beweisen.“
Die SEC hat auch gegen Coinbase Klage eingereicht
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) reichte im Juni 2023 eine ähnliche Klage gegen Coinbase ein und bezeichnete das Unternehmen als „nicht registrierte nationale Wertpapierbörse, Broker und Clearingstelle“. Im Januar gewährte Coinbase eine Zwischenberufung, wodurch das Unternehmen die Möglichkeit erhielt, vor dem Berufungsgericht die Abweisung der Klage zu beantragen.
Eine der im Berufungsverfahren zu klärenden Fragen ist, ob ein Investitionsvertrag zwingend trac tatsächlichen Vertrag trac . Die Argumentation der SEC stützt sich entscheidend auf die Behauptung, dass für das Zustandekommen eines Investitionsvertrags kein tatsächlicher trac erforderlich trac .

