Christopher Harborne, Inhaber des in Thailand ansässigen Flugtreibstoffmaklers AML Global Ltd., hat eine Klage gegen das Wall Street Journal (WSJ) eingereicht und wirft der Veröffentlichung Verleumdung vor.
Die am 28. Februar vor einem Gericht im US-Bundesstaat Delaware eingeleitete Klage WSJ-Artikel vom März 2023, in dem Harborne behauptet, er und sein Unternehmen seien fälschlicherweise beschuldigt worden, in Verbindung mit dem Stablecoin-Emittenten Tether und der Kryptobörse Bitfinex illegale Aktivitäten begangen zu haben.
In dem umstrittenen Artikel mit dem Titel „Kryptounternehmen hinter Tether nutzten gefälschte Dokumente und Briefkastenfirmen, um Bankkonten zu erhalten“ wurde berichtet, dass Tether und Bitfinex, die mit Schwierigkeiten beim Zugang zum globalen Bankensystem konfrontiert waren, angeblich auf die Nutzung von Vermittlern, die Gründung von Briefkastenfirmen und die Fälschung von Dokumenten zurückgriffen.
Laut Harbornes Klage wurden er und AML Global in dem Artikel fälschlicherweise des Betrugs, der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung beschuldigt. Das WSJ fügte dem Artikel am 21. Februar 2024, eine Woche vor Einreichung der Klage, einen Redaktionshinweis hinzu, in dem erklärt wurde, dass ein Abschnitt über Harborne und AML Global entfernt worden sei, um jeglichen Verdacht auf ein Fehlverhalten bei ihrem Versuch, ein Konto bei der Signature Bank zu eröffnen, zu vermeiden.
Antwort des Wall Street Journal
Das Wall Street Journal (WSJ) hat auf die Klage reagiert und erklärt, dass die Zeitung, nachdem Harborne und AML Global die Berichterstattung über sie bestritten hatten, den betreffenden Abschnitt geprüft und gemäß ihren redaktionellen Standards entfernt habe. Die Zeitung kritisierte die Klage zudem wegen angeblicher „Ungenauigkeiten und Verzerrungen“ und kündigte an, sich energisch juristisch zu verteidigen.
Harbornes Verbindung zu Bitfinex wird in der Klage als eine Beteiligung von rund 12 % hervorgehoben, die er im Rahmen des Entschädigungsprogramms von Bitfinex für Kunden erworben hat, die von einem Hackerangriff auf die Kryptobörse im Jahr 2016 betroffen waren. Die Klage stellt klar, dass Harborne weder bei Bitfinex noch bei Tether jemals eine Management- oder Führungsposition innehatte und ihndentals Minderheitsaktionär ausweist.

