in ihrer Klage gegen Tron Gründer Justin Sun ihre Argumentation geändert und behauptet nun, der Beklagte sei sehr aktiv auf Tournee gewesen und habe viele Teile der Vereinigten Staaten besucht. Dies begründe die Zuständigkeit des Landes.
SEC-Zuständigkeitsansprüche
Die Klägerin gibt an, über ausreichende Zuständigkeit gegenüber Sun, Tron und anderen mit Sun verbundenen Unternehmen zu verfügen. Dies begründet sie damit, dass die Konzernzentrale die Beklagten zur Begehung der mutmaßlichen Straftaten eingesetzt habe und diese Straftaten darauf abzielten, der US-amerikanischen Wirtschaft und ihren Verbrauchern Schaden zuzufügen. Daher sei „ausreichende Zuständigkeit für die Vereinigten Staaten von Amerika begründet“, so das Gericht in seiner 17. geänderten Klageschrift, die bei einem Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde.
Die SEC behauptete, Sun habe insgesamt über 380 Tage in den USA verbracht, vermutlich zwischen 2017 und 2019, und dabei auf wiederholten Geschäftsreisen die Städte New York, Boston und San Francisco durchquert.
Rechtliche Implikationen
In der Klage wurde behauptet, die Reisen seien offizielle Veranstaltungen der Tron Foundation, der BitTorrent Foundation und von Rainberry gewesen. Laut Klage verwendete Sun für diese Unternehmen unterschiedliche Namen.
Durch die Wiederholung der im letzten Monat eingereichten Klage der SEC erhobenen Vorwürfe behauptet die Behörde außerdem, dass Sun hinter dem nicht registrierten Verkauf der Tron -Token (TRX) und der BitTorrent-Assets (BTT) steckte. Die SEC betonte ausdrücklich, dass alle diese Geschäfte zwischen TRX und BTT auch für US-Investoren bestimmt waren.
Er gab ferner die Erklärung ab, dass „Sun in der Zeit, in der TRX und BTT bekannt wurden, verkauft und beworben wurden, in die USA reiste“. Ende März beantragte Sun die Abweisung der Klage mit der Begründung, dass einige der ihm vorgeworfenen illegalen Handlungen der SEC sowie andere im Ausland begangene Handlungen nicht unter die US-amerikanische Gerichtsbarkeit fielen.
Er beteuerte, dass die TRX- und BTT-Token ausschließlich im Ausland verkauft wurden; zudem seien die Verkäufe so konzipiert gewesen, dass der US-Markt umgangen wurde. Er fügte hinzu, die SEC habe nie behauptet, die Token seien „zuerst US-dentangeboten oder von ihnen verkauft worden“

