Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC hat Depotbanken wie Coinbase durch ein Klarstellungsschreiben an die Finanzaufsichtsbehörde FINRA ihre Unterstützung zugesichert.
Die SEC ist dafür bekannt, Kryptofirmen wegen Verstößen gegen regulatorische Bestimmungen und der damit verbundenen Sanktionen hart zu verfolgen. Doch nun liegt ein anderer Fall vor. Die Aufsichtsbehörde hat ein Schreiben (SEC-Klarstellungsschreiben) an die FINRA gerichtet, um zu präzisieren, in welcher Reihenfolge und unter welchen Bedingungen Kryptobroker digitale Vermögenswerte tauschen dürfen.
Broker-Dealer sind lizenzierte Unternehmen, die berechtigt sind, im Namen ihrer Kunden Vermögenswerte zu kaufen, zu verkaufen und zu handeln. In einem Schreiben der SEC an die Vizepräsidentin dent Risikoaufsicht und operative Regulierung, Kris Dailey von der FINRA, stellte diese jedoch klar, dass Broker-Dealer wie Coinbase im Rahmen eines dreistufigen Prozesses im Namen ihrer Kunden zwischen Krypto-Assets tauschen können, ohne gegen Vorschriften zu verstoßen.
Tausch von Krypto-Assets ohne Verstoß gegen Vorschriften
Bisher konnten Broker-Dealer Kryptowährungen nicht im Namen ihrer Kunden tauschen. Kunden mussten ihre Handelsaufträge einreichen und warten, bis eine Börse im Namen des Broker-Dealers einen Handelspartner fand. Sobald ein passender Handelspartner gefunden war, musste der Broker-Dealer die Transaktion vor der Ausführung erneut vom Kunden bestätigen lassen.
Der umständliche Prozess wurde vereinfacht. Sobald Kunden einen Handel autorisieren, führen die Depotbanken die Transaktionen aus und informieren die Kunden anschließend. Das Schreiben verdeutlicht, dass der Prozess nun, anders als bisher, bei der Handelsauftrag und Bestätigung separat erfolgten, in einem Schritt abgeschlossen werden kann.
Schritt 1 – Käufer und Verkäufer senden ihre jeweiligen Aufträge an das ATS, benachrichtigen ihre jeweiligen Verwahrstellen über die an das ATS übermittelten Aufträge und weisen ihre jeweiligen Verwahrstellen an, die Transaktionen gemäß den Bedingungen ihrer Aufträge abzuwickeln, sobald das ATS die Verwahrstellen über eine Übereinstimmung im ATS informiert.
Schritt 2 – Das ATS gleicht die Bestellungen ab
Schritt 3 – Das ATS benachrichtigt Käufer und Verkäufer sowie deren jeweilige Depotbanken über den abgeschlossenen Handel, und die Depotbanken führen die bedingten Anweisungen aus.
Die Klarstellung würde Broker-Dealern helfen, sich besser vor Maßnahmen der SEC zu schützen, und den Kunden mehrdent geben, wenn sie sich für den Service entscheiden.
An die Ausführung von Kundengeschäften durch Broker-Dealer sind jedoch weitere Bedingungen geknüpft, darunter das Halten einer Reserve von 250.000 US-Dollar an Nettokapital.
Reaktion auf das Klarstellungsschreiben der SEC
Trotz des versuchten Klarstellungsschreibens der SEC sei es für Broker-Dealer weiterhin schwierig festzustellen, mit welchen Kryptowährungen überhaupt legal gehandelt werden dürfe, sagte Drew Hinkes, Anwalt der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Carlton Fields.
Laut Aussage des Anwalts haben Broker-Dealer immer noch keine defiAntworten auf die Frage, welche Kryptowährungen legal sind und welche nicht.
Er stellte auch die SEC-Regel 15c3-3 in Frage. Dieser Abschnitt verpflichtet Broker-Dealer, den physischen Besitz der Vermögenswerte des Kunden zu behalten.
Trotz der Bemühungen der SEC, den Handel mit Kryptowährungen zu klären, zeigt ihr Schreiben vor allem, dass es in den USA immer noch Schlupflöcher bei der Überbrückung von Regulierungsfragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen gibt.

