Die Europäische Union hat Apple (NASDAQ: AAPL) wegen Wettbewerbsbeschränkung im Musikstreaming-Markt durch seine App-Store-Richtlinien mit einer Geldstrafe von 1,84 Milliarden Euro (2 Milliarden US-Dollar) belegt. Dies ist das erste Mal, dass Apple wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht bestraft wurde. Die Strafe ist eine Reaktion auf Praktiken, die Konkurrenten, insbesondere Spotify, daran hinderten, Nutzern alternative Zahlungsmethoden außerhalb des App Stores anzubieten.
Diese Entscheidung der Europäischen Kommission folgt einer Beschwerde von Spotify aus dem Jahr 2019, in der Apple wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wurde. Die Untersuchung der Kommission kam zu dem Schluss, dass Apples Vorgehen unfaire Handelsbedingungen schuf, indem es Entwickler daran hinderte, Nutzer über günstigere Abonnementoptionen außerhalb seines Ökosystems zu informieren.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager erläuterte, dass die Geldbuße eine Grundstrafe von 40 Millionen Euro – quasi ein „Parkticket“ für Apple – sowie weitere 1,8 Milliarden Euro zur Abschreckung ähnlicher Verstöße in der Zukunft umfasst. Diese Gesamtstrafe entspricht 0,5 % des weltweiten Umsatzes von Apple und verdeutlicht das Ausmaß der EU-Maßnahmen gegen den Technologiekonzern.
Apples Antwort
Apple hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Diese wird vom Gericht der Europäischen Union in Luxemburg, dem zweithöchsten Gericht Europas, geprüft. Das Berufungsverfahren dürfte sich über mehrere Jahre erstrecken. In der Zwischenzeit fiel die Apple-Aktie nach Bekanntgabe der Geldstrafe um 3,2 % auf 173,88 US-Dollar.
Die Maßnahme der EU ist Teil umfassenderer Bemühungen, die Marktmacht großer Technologiekonzerne zu regulieren und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die gegen Apple verhängte Strafe ist die dritthöchste Kartellstrafe, die die EU je verhängt hat, und unterstreicht den starken Fokus der Regulierungsbehörden auf die Geschäftspraktiken großer Technologieunternehmen.

