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Kryptowährungsverbot in Indien: RBI vor Gericht vor dem 15. August

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Der Oberste Gerichtshof Indiens hielt eine erste Anhörung im Rechtsstreit zwischen der Reserve Bank of India (RBI) und der gemeinnützigen Organisation Internet & Mobile Association of India (IAMAI) ab, in dem es um das Verbot von Kryptowährungen in Indien geht.

Ashim Sood ist der Rechtsberater von IAMAI und vertritt die Interessen der digitalen Währungsunternehmen des Landes.

Der Richter fragte den Anwalt der IAMAI nach den Gründen, warum Kryptofirmen und digitale Währungsbörsen keine Banken nutzen können, die außerhalb der Zuständigkeit der RBI liegen.

Der Anwalt informierte den Richter darüber, dass es sich bei den Banken außerhalb der Zuständigkeit der RBI lediglich um ausländische Banken handele, wodurch Überweisungen ins Ausland gemäß dem Foreign Exchange Management Act (FEMA) erschwert würden.

Die Krypto-Unternehmen wurden vom Richter aufgefordert, einen Antrag zu stellen und anschließend die erforderliche Genehmigung einzuholen, um alle von der FEMA auferlegten Hindernisse zu überwinden und ausländische Banken nutzen zu können.

Der Anwalt argumentierte in diesem Zusammenhang, dass die RBI gemäß dem Bankengesetz ihre Befugnisse überschritten habe und das zuvor verhängte Bankenverbot rechtswidrig sei.

Siehe auch  Moldau „kann Kryptowährungen nicht einfach verbieten“ und wird sie regulieren, um EU-Verpflichtungen zu erfüllen.

Sood untermauerte seine Position, indem er die Aussagen der indischen Zentralbank (RBI) gegen sie verwendete. Die RBI erwiderte, dass sie keine Befugnis habe, digitale Währungen zu verbieten, da Kryptowährungen laut Gesetz noch nicht als Münzen oder Währungen anerkannt seien.

Ein Verbot muss gesetzlich geregelt sein und kann nicht willkürlich ausgesprochen werden. Herr Sood argumentierte, dass die Klassifizierung von Kryptowährungen falsch interpretiert werde, und lieferte Klarstellungen zu Krypto-Assets anhand des FCA-Berichts.

Der Richter stellte sich weiterhin hinter die RBI und stellte verschiedene Fragen, unter anderem zur Umsetzung von Abschnitt 45 J des Bankengesetzes. Im Zuge der Untersuchung wurde klargestellt, dass der genannte Abschnitt nur für Nichtbanken-Finanzinstitute und nicht für Banken gilt.

zum erläuterte den Richtern anhand mündlicher Erklärungen die Funktionsweise von Krypto-Assets. Er erklärte, warum Länder kein Verbot verhängen, und legte anschließend Dokumente zu den globalen Regulierungen in Europa, Japan und Großbritannien vor.

Es ist bemerkenswert, dass die Anerkennung der Vorteile und Potenziale digitaler Währungen durch verschiedene Länder ein Beweis dafür ist, dass die Vorteile die Nachteile von Krypto-Assets überwiegen.

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