Die Einigung der Securities and Exchange Commission (SEC) mit Genesis wurde am Montag von Richter Sean Lane genehmigt und markiert damit einen bedeutenden Moment in den laufenden Gerichtsverfahren um den insolventen Kreditgeber.
Da in der Anhörung kein Widerspruch eingelegt wurde, stuft das Gericht die Vereinbarung als „angemessenen Vergleich“ ein und verpflichtet Genesis potenziell zur Zahlung von bis zu 21 Millionen US-Dollar, abhängig von der Erstattung durch die Gläubiger. Diese Einigung folgt auf die im Januar des Vorjahres eingeleitete Klage der SEC gegen Genesis, in der dem Kreditgeber vorgeworfen wird, Vermögenswerte aus dem Gemini-Earn-Programm mit denen anderer Kunden vermischt zu haben.
Genesis-Insolvenzverfahren: Wichtige Fragen und Debatten
Die Gerichtsverhandlung, die sich mit verschiedenen Aspekten des Insolvenzverfahrens von Genesis befasste, beinhaltete auch Eröffnungsplädoyers von Genesis und dessen Muttergesellschaft Digital Currency Group (DCG). Da die Verhandlung voraussichtlich drei Tage dauern wird, entwickelte sich ein zentraler Streitpunkt um die Anfechtung des von den Genesis-Gläubigern vorgeschlagenen Insolvenzplans durch DCG. Dieser Plan, der von DCG kritisiert wird, weil er angeblich bestimmte Gläubiger auf Kosten der wirtschaftlichen und unternehmerischen Rechte des Unternehmens bevorteile, hat eine Debatte darüber ausgelöst, wie Kundenforderungen zu bewerten sind – insbesondere im Hinblick auf den Bewertungsstichtag von Kryptowährungen.
Genesis' Rechtsvertretung entgegnete, dass ihr vorgeschlagener Plan es Gläubigern ermöglichen könnte, vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung, bis zu 77 % ihrer Forderungen zurückzuerhalten. Der Streit spiegelt eine branchenweite Diskussion wider, die sich insbesondere im Insolvenzverfahren von FTX über die Methodik zur Bewertung von Kryptowährungsforderungen in Gerichtsverfahren manifestierte.
Einigung zwischen Genesis und NYAG: Ein umstrittener Vorschlag
Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung war der geplante Vergleich zwischen Genesis und der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James. Genesis begrüßte diese Vereinbarung, die Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Gemini-Earn-Programm ausräumen sollte, als Möglichkeit, die Unsicherheiten eines langwierigen Rechtsstreits zu umgehen. DCG hingegen erhobtronEinspruch und bezeichnete den Vergleich als unlauteren Versuch, US-Insolvenzrecht zu umgehen und bestimmte Gläubiger unfair zu bevorzugen.

