Der Rechtsstreit zwischen Ripple und der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC nähert sich laut Krypto-Rechtsexperte Jeremy Hogan seinem „Ende“. Hogan zufolge hat der Anwalt und XRP Befürworter John Deaton ein Schreiben eingereicht, in dem er behauptet, 67.000 XRP Inhaber zu vertreten.
Dieser Ansatz zielt darauf ab, der Forderung der SEC nach einem Sachverständigen nachzukommen, der zu den Beweggründen Ripple Investoren beim Kauf des sechstgrößten Krypto-Assets aussagen soll. Laut Hogan könnte diese Vorgehensweise sogar dazu führen, dass ein ganz anderer Weg eingeschlagen wird. Darüber hinaus meint er, dass dieser Schritt im Verfahren eine entscheidende Rolle spielen könnte.
Laut Hogan hat das Gericht XRP Inhabern den Status eines Amicus Curiae gewährt. Sie müssen jedoch zunächst einen Antrag beim Richter stellen. Deaton beantragt in diesem Zusammenhang die Genehmigung des Gerichts, in einer Daubert-Frage, die das Gutachten von Herrn Doody betrifft, eine Stellungnahme als Amicus Curiae einzureichen.
Hogan merkt zudem an, dass die Amici Curiae höflichst um Erlaubnis bitten, einen Schriftsatz als Sachverständige (Amicus Curiae) einzureichen, der die Gutachten des Sachverständigen der Klägerseite, Patrick B. Doody, in Frage stellt. Die Daubert-Bedenken des Gerichts hinsichtlich der Gutachten von Herrn Doody spiegeln die Art der Schwierigkeiten wider, die es bei der Gewährung des Amici-Status erwartet hatte. Bemerkenswert ist, dass der Anwalt der Amici Curiae erst kürzlich von Herrn Doodys Bericht über das Verhalten einzelner XRP Inhaber wie den Amici Curiae erfahren hat.
The Ripple gegen die SEC
Laut Hogan möchte die SEC einen Sachverständigen als Zeugen, der darüber aussagt, was XRP Investoren beim Kauf der Kryptowährung dachten. Deaton vertritt zudem 67.000 echte XRP Inhaber und möchte deren Beweggründe offenlegen. Daher lehnt die SEC dies ab.
Deaton möchte einen Daubert-Antrag stellen, nachdem die SEC einen Experten mit der Untersuchung der Motive von XRP Käufern beauftragt hat. Dies deutet darauf hin, dass Ripple versucht, den Zeugen abzuweisen, da dessen Standpunkt keine „vernünftige wissenschaftliche Grundlage“ habe, fuhr Hogan fort.
Hogan räumt ein, dass der Zeitpunkt des Antrags sein einziges Problem darstellt.
„Das liegt daran, dass noch keine formellen Anträge auf Abberufung der Sachverständigen eingereicht wurden.“ Die Frist hierfür endet am 30. August. Anwalt Deaton sah sich jedoch gezwungen, jetzt zu handeln, da ihm sonst, wenn er bis zum 31. August wartet, nur noch anderthalb Monate bleiben, um seinen Antrag einzureichen, die gerichtliche Genehmigung einzuholen, seine Schriftsätze zu verfassen und einzureichen – eine sehr knappe Frist.
