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Anonymität im Visier: FATF verschärft die Maßnahmen gegen Kryptobörsen weiter

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Dem jüngsten Bericht zufolge hat die Financial Action Task Force beschlossen, eine Frist von zwölf Monaten festzulegen. Innerhalb dieses Zeitraums sind Kryptobörsen angewiesen, Informationen über Nutzer und Absender an die begünstigten Institutionen weiterzugeben.

Die Financial Action Task Force (FATF) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die gegründet wurde, um regulatorische Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu fördern.

In der abschließenden Empfehlung des von der FATF herausgegebenen Regelwerks wurde festgelegt, dass beim Geldtransfer durch Kryptobörsen die folgenden Informationen für jede einzelne Überweisung einzuholen sind:

1) Name des Absenders (d. h. des sendenden Kunden).

2) Kontonummer des Ursprungskontos (z. B. die VA-Wallet).

3) Physische/geografische Adresse des Absenders oder nationale Identifikationsnummer.

4) Name des Begünstigten.

5) Kontonummer des Begünstigten (z. B. die VA-Wallet).

Es ist wichtig zu beachten, dass Börsen, die die neuesten FATF-Regeln nicht einhalten, auf die schwarze Liste gesetzt werden.

Diese Richtlinien zum Datenaustausch zwischen Kryptobörsen haben die Situation weiter angeheizt. Die Krypto-Community reagierte bereits empört auf die Empfehlungen der FATF. Sie befürchtet, dass durch diese übermäßige Regulierung die Rechte und die Anonymität von Krypto-Empfängern und -Absendern gefährdet werden.

Siehe auch:  Wladimir Putin legalisiert offiziell Krypto-Mining in Russland

Anfang dieses Jahres wies das Blockchain-Unternehmen Chainanlysis die Finanzorganisation darauf hin, dass Kryptobörsen nach dem Prinzip der Anonymität funktionieren und so konzipiert sind, dass sie Werte übertragen, ohne dass man den Teilnehmer der Transaktion kennen muss.

In einem Brief an die FATF erklärte eine Londoner Gruppe für digitale Finanzen, dass, obwohl die primäre Absicht bei Transaktionen mit digitaler Währung darin bestehe, ein hohes Maß an Anonymität für alle Beteiligten zu wahren, ein Großteil der von der FATF geforderten Informationen bereits in den meisten Codes enthalten sei, die zusammen mit den Transaktionen versendet würden.

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