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Ein 18-Jähriger wurde wegen Drogenschmuggels mit Bitcoin zu Hausarrest verurteilt

In diesem Beitrag:

Ein 18-jähriger Jugendlicher aus South Canterbury wurde wegen Drogenhandels mit Bitcoin im Darknet zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Dies geschah rund ein Jahr, nachdem die neuseeländischen Behörden Drogen abgefangen und beschlagnahmt hatten, die er aus China einführen wollte. Der Jugendliche wird außerdem, wie vom Richter angeordnet, eine Alkohol- und Drogenberatung absolvieren.

Teenager schmuggelte Drogen mit Bitcoin

Bericht des Besitzes und des versuchten Imports von MDMA, LSD und Amphetaminen schuldig . Er gab zu, etwa 350 MDMA-Tabletten über das Darknet verkauft und landesweit versandt zu haben. Zudem teilte er den Behörden mit, die Drogen per Bitcoin Transaktion verschickt zu haben.

Die illegalen Geschäfte des Jugendlichen wurden bekannt, als er erst 17 Jahre alt war. Laut den dem Gericht vorgelegten Fakten konnten die neuseeländischen Behörden im Juni letzten Jahres eine aus China importierte und auf seinen Namen adressierte Glasbong abfangen und beschlagnahmen. Dem Bericht zufolge wurden bei ihm außerdem etwa 650 Ecstasy-Pillen gefunden, die in einer Süßigkeitentüte versteckt waren.

Jugendlicher zu vier Monaten Hausarrest verurteilt

Am 7. August beschlagnahmte der Zoll des Landes außerdem etwa neun Gramm MDMA-Hydrochlorid-Pulver, am 11. Dezember 336 LSD-Trips und am 27. Dezember 11,3 Gramm Amphetamin. Im Februar 2020 konfiszierte die neuseeländische Polizei bei einer Durchsuchung seines Schlafzimmers außerdem etwa 650 MDMA-Tabletten.

Siehe auch  Peter Schiff, der behauptet, Cannabis sei nützlicher als Bitcoin .

Bitcoin Drogen , importierte und verkaufte, zu vier Monaten Hausarrest und 18 Monaten intensiver Bewährung verurteilt . Er wird außerdem eine Beratung erhalten und gegebenenfalls weitere Behandlungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen seines Bewährungshelfers durchführen.

Ihm wurde außerdem die Nutzung des Internets untersagt, es sei denn, er wird dabei von seinen Eltern oder einer anderen dazu berechtigten erwachsenen Person beaufsichtigt.

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